Hallo!
Also so üblich finde ich das nun auch nicht und richtig ist es
juristisch jedenfalls nicht. Unter Betriebswirten mag das
üblich sein, dass das unter Juristen so üblich wäre, wäre mir
neu. Also wenn man eine Unternehmensveräußerung macht ist eine
der ersten Fragen, ob der Käufer das Unternehmen kauft,
neudeutsch also einen asset deal macht,
nein, das wäre der Kauf des Geschäftsbetriebes und des
Vermögens. Im Zusammenhang damit habe den Begriff
„Unternehmenskauf“ nur von Laien gehört.
Das mag sein, geht aber am Problem vorbei. Egal ob man vom Kauf eines Geschäftsbetriebes und des Vermögens oder von einem Unternehmenskauf spricht, so handelt es sich um den Erwerb dessen, was der Rechtsträger betreibt.
Nur weil im BGB ein Unternehmer auch eine juristische Person
sein kann, ist das nicht richtig. Daß der Gesetzgeber mitunter
ins begriffliche Klo greift (Herstellkosten,
Herstellungskosten), muß man leider hinnehmen. Davon ändern
sich aber weder Realtität noch Sprache.
Ein Unternehmer ist eine natürliche Person, das Unternehmen
das juristisch-wirtschaftliche Konstrukt, das den
Geschäftszweck ausübt.
Nein, ein Unternehmen wird von einem Unternehmer betrieben.
Die GmbH ist Unternehmer und diese GmbH betreibt als
Unternehmer ein Unternehmen.
Das sehe ich anders. Ich bin bereit, das als einen Unterschied
zwischen Österreich und Deutschland zu betrachten. Das
deutsche Recht gibt diese Interpretation - wenn man mal vom
unsäglichen § 14 BGB absieht - jedenfalls nicht her.
Also da gibt es sicherlich keinen Unterschied zwischen österreichischem und deutschem Recht. Rechtssubjekt und Rechtsobjekt sind nunmal zwei verschiedene Dinge, die man rechtsdogmatisch nicht vermischen darf.
Gegenstand einer Insolvenz ist damit
logischerweise das Vermögen des Unternehmens und bei einer
Personengesellschaft auch das des Unternehmers bzw. der
Unternehmer.
Nein, insolvent ist stets der Unternehmer, nicht das
Unternehmen. Ist eine GmbH insolvent, so ist das Vermögen,
also z.B. das Unternehmen, so sie eines betreibt (auch das ist
rechtlich ja keinesfalls zwingend) konkursunterworfenes
Vermögen. Insolvent ist aber nicht das Unternehmen, sondern
der Unternehmer, nämlich die GmbH.
Die Insolvenz wird in der Tat über das Vermögen der GmbH
eröffnet, wobei ich auch nichts anderes behauptet habe. Wenn
man es genau beschreibt, wird das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Gesellschaft eröffnet (vgl. § 11 InsO).
Ja genau. Aber insolvent ist die Gesellschaft und das Insolvenzverfahren wird über das Vermögen der insolventen Gesellschaft eröffnet.
Der
Begriff Unternehmen wird in diesem Zusammenhang landläufig
verwendet, Unternehmer ist an dieser Stelle m.E. völlig
falsch, wobei ich zu dieser unterschiedlichen
Betrachtungsweise oben schon etwas geschrieben habe.
Also warum die GmbH nicht Unternehmer sein sollte finde ich da aber wirklich sehr merkwürdig. Wenn ich da in ganz anderem Zusammenhang denke, dann ist doch ein Vertrag, den ich als Verbraucher mit der GmbH, die ein Unternehmen betreibt, schließe ein Verbrauchergeschäft. Also ein Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher. Was soll das denn sonst sein?
Aber selbst da ist egal, ob man eine GmbH als Unternehmer bezeichnet oder nicht, denn der Punkt ist, dass die GmbH selbst nicht das Unternehmen ist.
Ein Rechtsobjekt kann
mangels Rechtsfähigkeit nicht insolvent sein, das geht nicht.
Grundsätlich gehts dabei immer um die Gesellschaft; synonym
dazu wird das Wort Unternehmen verwendet, was aber in der Tat
nicht ganz treffsicher ist. Auch hier halte ich die
Bezeichnung Unternehmer für völlig falsch.
Wie gesagt, das geht insoferne Fehl, als der wesentliche Punkt der ist, dass eine GmbH selbst kein Unternehmen sein kann, sondern nur der Rechtsträger, der ein solches betreibt, da ein Unternehmen Rechtsobjekt oder eine Mehrzahl von Rechtsobjekten ist.
Gruß
Tom