Hallo,
Ich hoffe das ist nicht schon eine Frage für´s Rechtsbret…?
Wenn zwei benachbarte Häuser an einem Hang stehen, der zwischen den Häusern und leicht überlappend durch eine alte Zementmauer gestützt wird. Diese Mauer durch Bauarbeiten (die Stadt kündigte Bestandsaufnahme an hat es aber unterlassen => Firma behauptet es seien alte Risse) geschädigt ist und evtl einstürzen könnte. Die Häuser uralt sind und schlecht fundamentiert. Was gilt dann für die NAchbarn?
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Die Mauer steht zu über 90% auf Grundstück A. Muss der Besitzer von A dann die Sanierung zahlen? Anteilig?
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Haus B würde evtl stärker geschädigt (da älter) sollte die Mauer einstürzen. Muss Besitzer von B deshalb einen höheren Anteil übernehmen?
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Gilt in diesem Fall vielleicht sogar 50-50 Verteilung weil 2 Gebäude betroffen wären?
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Was passiert mit den Kosten wenn die Mauer wirklich einstürzen sollte?
a) 90% trägt Besitzer von A
b) Hälftig A und B
c) Jeder trägt die Kosten für seinen eigenen Schaden
Oder gelten hier noch ganz andere Bestimmungen?
In diesem Fall scheint es so als wolle der Besitzer von A den Besitzer von B mit möglichst hohen Kosten beteiligen an einer Sützmauer auf seinem Grundstück, bzw möchte ein OK für den Bau eines Gebäudes zur STütze (Garagenbau an der STelle wurde von den Vorbesitzern des Hauses B ehemals abgelehnt und verhindert).
Hoffentlich überflüssige Zusatzinfo: Besitzer A ist Immobilienmakler (war an HAus B ursprünglich interessiert) mit Millionenbesitz, Besitzer von B ist alleinstehende Angestellte ohne momentane finanzielle Puffer für eine Baumaßnahme (zahlt noch den Hauskredit ab).
Ein Rechststreit sollte daher auf jeden Fall vermieden werden.
Vilen Dank für´s Lesen und helfen
Mopedhexle
Moin aus Bremen,
das kann man so aus der Ferne nur ganz schwer beurteilen, aber wenn es sich um eine Grenzmauer handelt, sollte sie im Katasterplan eingetragen sein, steht sie da auf der Mitte, dann gehört jedem eine ideelle Hälfte, ansonsten gilt, dass jeder seine von ihm gebauten baulichen Anlagen angemessen unterhalten muss, so dass keine Gefahr für die Öffentlichkeit, die Nachbarn und auch nicht für ihn davon ausgeht.
Ist das angrenzende Grundstück aufgeschüttet worden, so hat der Besitzer die Massnahme veranlasst, wenn Ihr Grundstück abgegraben wurde, so wären Sie Massnahmenpflichtig diese Baulast könnte im Grundbuch vermerkt sein, kann man aber ggf. auch am angrenzenden Geländeverlauf sehen.
Wenn der Nachweis darüber nicht mehr geführt werden kann, wäre eine streitfreie Lösung immer die 50% Teilung.
Hallo in den Norden,
Ich habe das wohl nicht so richtig klar beschrieben. Die Mauer ist nicht Grenzlinig zwischen den Grundstücken, sondern verläuft sozusagen parallel zu den Grenzen zur Strasse hin innerhalb der Grundstücke. Davon eben >90% auf dem einen (meines Nachbars) Grundstück.
Ich hatte Samstag einen STatiker da, der an meinem Haus keine aktuelle Bewegung feststellen konne, ebenso an meiner Ecke der Mauer.
Er glaubt auch daran, dass es „eine reine Nachbarschaftsproblematik“ sei. :o(
Für mich besteht wohl kein Handlungsbedarf, nur muss ich irgendwie gegen den Nachbarn bestehen der offensichtlich irgendwas plant…
Vielen Dank für Deine Antwort
Grüße
Mopedhexle
das kann man so aus der Ferne nur ganz schwer beurteilen, aber
wenn es sich um eine Grenzmauer handelt, sollte sie im
Katasterplan eingetragen sein, steht sie da auf der Mitte,
dann gehört jedem eine ideelle Hälfte, ansonsten gilt, dass
jeder seine von ihm gebauten baulichen Anlagen angemessen
unterhalten muss, so dass keine Gefahr für die Öffentlichkeit,
die Nachbarn und auch nicht für ihn davon ausgeht.
Ist das angrenzende Grundstück aufgeschüttet worden, so hat
der Besitzer die Massnahme veranlasst, wenn Ihr Grundstück
abgegraben wurde, so wären Sie Massnahmenpflichtig diese
Baulast könnte im Grundbuch vermerkt sein, kann man aber ggf.
auch am angrenzenden Geländeverlauf sehen.
Wenn der Nachweis darüber nicht mehr geführt werden kann, wäre
eine streitfreie Lösung immer die 50% Teilung.