Hallo,
also was Sicherheiten an Banken, etc. angeht, die könnte dann ja auch die Ehefrau stellen, da wiegt das Argument ab zum neuen Lover schon mehr.
Gibt aber noch was anderes zu bedenken, wenns wirklich so schief geht, dass du Insolvenz anmelden musst, dann wird dir der nette Insolvenzverwalter die Übertragungen an die Ehefrau anfechten und dann muss die Ehefrau wieder alles zurückgegeben. Soweit ich weiß geht das mindestens drei Jahre zurück, kann aber auch sein, dass es sogar zehn Jahre zurückgeht, da bin ich mir jetzt nicht sicher.
Aber denk die Sache mal von der anderen Seite heran. Ist es nicht ungerecht, wenn du einen Schaden verursachst und dann zu den Gläubigern, die nichts dafür können, dass du Mist gebaut hast, sagst, tut mir leid ich hab nichts mehr, müsst selber schauen wie Ihr euren Schaden behebt, meine Millionen sind bei der Ehefrau…
Genau aus diesem Grund sind die Gesetzte nun mal so gebaut, dass der der den Schaden verursacht haftet.
Du könntest natürlich auch ne GmbH gründen, wenn dir das Haftungsrisiko zu groß wird. Wenn du dann nicht bei Banken etc. mit Bürgschaften oder Grundschulden, etc. privates Vermögen mit reinziehst, dann ist deine Haftung auf die Stammeinlage begrenzt.
Solltest aber beachten, dass es auch bei der GmbH eine Vielzahl von Dingen gibt, die ein Geschäfsführer beachten muss um nicht in persönliche Haftungen zu gelangen (vgl. § 30 ff GmbHG). Denn auch wenn ne GmbH in Insolvenz geht, ist es doch meist so, dass der GF für irgendwas privat haftet (zu später Insolvenzantrag, etc.) Weiter fallen bei der GmbH auch ein ganzer Haufen Kosten an, die man als Einzelunternehmer nicht hat (Handelsregistereintragungen, Notarkosten, etc.).
Als Fazit kann man wohl nur sagen, ein gewisses Risiko ist immer dabei wenn man selbstständig ist, das lässt sich nicht vermeiden.
Lg Yogi