Haftung und Vermögen

Hallo,

X hat sich selbständig gemacht, ist Kleinunternehmer und haftet ja demzufolge mit dem Privatvermögen. Er überlegt sich ob es nicht aufgrund der Haftungsproblematik (berufliche Fehler!) sein Vermögen an die Ehefrau zu übertragen? Wäre ausserdem Gütertrennung gut?

Danke.

Gruß
joyyy

hallo

Hallo,

X hat sich selbständig gemacht, ist Kleinunternehmer und
haftet ja demzufolge mit dem Privatvermögen. Er überlegt sich
ob es nicht aufgrund der Haftungsproblematik (berufliche
Fehler!) sein Vermögen an die Ehefrau zu übertragen? Wäre
ausserdem Gütertrennung gut?

Den Weg kann gehen, wer haftet aber für die Frau wenn die samt dem Vermögen zum nächsten Lover abdüst?? Also alles andere als sicher :wink:

Danke.

Gruß
joyyy

LG
Mikesch

Hi,

X hat sich selbständig gemacht, ist Kleinunternehmer und
haftet ja demzufolge mit dem Privatvermögen.

Jep. Das Leben ist hart, aber es ist so. Wobei jeder für sich überlegen muß, welche Risiken wirklich auf ihn zukommen könnten. Wer Bleistifte und Büroklammern verkauft, wird das anders beurteilen als derjenige, der komplexe Steuerungen für Kraftwerke konzipiert.

Er überlegt sich
ob es nicht aufgrund der Haftungsproblematik (berufliche
Fehler!) sein Vermögen an die Ehefrau zu übertragen?

Da muß man sich seiner Ehefrau aber sehr sicher sein. Du wärst nämlich nicht der erste, den die Frau aufgrund der Belastungen durch die Selbständigkeit verläßt. Unterschätz das niemals!
Wenn nicht beide hinter der Tätigkeit stehen, dann sind Krisen vorprogrammiert.
Kleines Beispiel?

  • unregelmäßiges Einkommen
  • hohe zeitliche Belastung
  • Urlaub? Was bitte ist denn das?

Als Kleinunternehmer mag das vielleicht noch nicht so zum tragen kommen, aber spätestens bei der Vollexistenz wird das interessant.

Wäre ausserdem Gütertrennung gut?

Kann man. Aber in dem Falle solltest du dich mit einem dafür spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Bei der Gütertrennung gibt es einiges zu beachten.
Mir schwirrt auch in Kopf rum, daß die Gütertrennung durchaus angefochten werden kann. Das können aber die Jura Profis besser beantworten als ich.

mfg Ulrich

Fehler!) sein Vermögen an die Ehefrau zu übertragen? Wäre
ausserdem Gütertrennung gut?

Und wenn der Unternehmer dann ein Darlehen braucht oder ein Lieferant eine Bankbürgschaft fordert? Dann beginnt das Heulen und Zähneknirschen.

Hallo,

also was Sicherheiten an Banken, etc. angeht, die könnte dann ja auch die Ehefrau stellen, da wiegt das Argument ab zum neuen Lover schon mehr.

Gibt aber noch was anderes zu bedenken, wenns wirklich so schief geht, dass du Insolvenz anmelden musst, dann wird dir der nette Insolvenzverwalter die Übertragungen an die Ehefrau anfechten und dann muss die Ehefrau wieder alles zurückgegeben. Soweit ich weiß geht das mindestens drei Jahre zurück, kann aber auch sein, dass es sogar zehn Jahre zurückgeht, da bin ich mir jetzt nicht sicher.

Aber denk die Sache mal von der anderen Seite heran. Ist es nicht ungerecht, wenn du einen Schaden verursachst und dann zu den Gläubigern, die nichts dafür können, dass du Mist gebaut hast, sagst, tut mir leid ich hab nichts mehr, müsst selber schauen wie Ihr euren Schaden behebt, meine Millionen sind bei der Ehefrau…

Genau aus diesem Grund sind die Gesetzte nun mal so gebaut, dass der der den Schaden verursacht haftet.

Du könntest natürlich auch ne GmbH gründen, wenn dir das Haftungsrisiko zu groß wird. Wenn du dann nicht bei Banken etc. mit Bürgschaften oder Grundschulden, etc. privates Vermögen mit reinziehst, dann ist deine Haftung auf die Stammeinlage begrenzt.

Solltest aber beachten, dass es auch bei der GmbH eine Vielzahl von Dingen gibt, die ein Geschäfsführer beachten muss um nicht in persönliche Haftungen zu gelangen (vgl. § 30 ff GmbHG). Denn auch wenn ne GmbH in Insolvenz geht, ist es doch meist so, dass der GF für irgendwas privat haftet (zu später Insolvenzantrag, etc.) Weiter fallen bei der GmbH auch ein ganzer Haufen Kosten an, die man als Einzelunternehmer nicht hat (Handelsregistereintragungen, Notarkosten, etc.).

Als Fazit kann man wohl nur sagen, ein gewisses Risiko ist immer dabei wenn man selbstständig ist, das lässt sich nicht vermeiden.

Lg Yogi

Hi,

Soweit ich weiß geht das mindestens drei Jahre
zurück, kann aber auch sein, dass es sogar zehn Jahre
zurückgeht, da bin ich mir jetzt nicht sicher.

Danke für das Stichwort Anfechtung. Da hab ich die 10 Jahre gefunden:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…

mfg Ulrich