Liebe/-r Experte/-in,
der Vereinsvorstand haftet bekanntlich gegenüber Dritten. Nun gibt es folgende Konstellation:
Der Verein hat aufgrund einer recht komplizietrten Rechtslage (die hier keine Rolle spielt) Steuerschulden angehäuft. Das Vereinskonto ist fast leer, also muss wohl der gegenwärtige Vorstand persönlich haften.
Der alte Vorstandsvorsitzende, der das alles angerichtet hat, hat sich im letzten Jahr schlauerweise verabschiedet. Er wurde aber laut Protokoll nur „unter Vorbehalt“ entlastet, wobei „Vorbehalt“ die Klärung der Steuerangelegenheit ist. Nun hat das Finanzamt sich entgültig festgelegt (und dagegen kann man Deutschland noch nicht mal klagen) und es steht eine ziemliche Nachzahlung an.
Wie kann man nun den alten Vorstandsvorsitzenden wieder in Regress nehmen? Geht das nur über eine Zivilklage oder wie macht man das? (wer gegen wen? der Verein, der ja nun pleite ist oder die in Haftung genommenen Vorstandsmitglieder privat gegen den alten Vorsitzenden?) Freiwillig wird er kein Geld zahlen. Hinzu kommt die kurze Verjährungsfrist. Einige Ansprüche stammen noch aus 2007 (das Finanzamt hat zwei Jahre zur Bearbeitung des Widerspruchs gebraucht).
Oder anders gefragt, muss ein einzelnes Vorstandsmitglied, das erst ein halbes Jahr dabei ist und mit der ganzen Finanzchose eigentlich nichts zu tun hat, seine Naivität tatsächlich mit dem Verlust der eigenen Existenzgrundlage bezahlen? Darauf läuft es nämlich hinaus, wenn der alte Vorstand nicht in Regress genommen werden kann.
Hallo Zazie,
leider kann ich diesem Fall nicht weiterhelfen, da es
in diesem Fall davon abhängt, ob es ein eigetragener Verein ist, dann haftet nur der Verein mit dem Vereinsvermögen, und
es hier wohl um Verquickungen von Amt, altem Vorstand und Hinterlist handelt, welche dann nur vor Gericht geklärt werden können. Rechtsberatung beim Anwalt wäre hier wohl angesagt.
Dieser Fall übersteigt also das normale Vereinsrecht.
Hallo Zazie,
leider kann ich diesem Fall nicht weiterhelfen,
Hallo Alfred,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
da es
in diesem Fall davon abhängt, ob es ein eingetragener Verein
ist, dann haftet nur der Verein mit dem Vereinsvermögen, und
Es ist ein eingetragener Verein, aber soweit ich weiß, haftet auch da in Steuerfragen der Verstand.
es hier wohl um Verquickungen von Amt, altem Vorstand und
Hinterlist handelt, welche dann nur vor Gericht geklärt werden
können. Rechtsberatung beim Anwalt wäre hier wohl angesagt.
Dieser Fall übersteigt also das normale Vereinsrecht.
Hinterlist will ich nicht unterstellen und die Verquickungen seien mal dahingestellt. Es geht mir eigentlich darum, wie man als Verein/Vorstand verfahren muss, wenn man einen nur teilweise entlasteten Vorstand wieder „belasten“ möchte. Man kann ihm ja sein Amt nicht wiedergeben und damit in die aktuelle Haftung wieder einsetzen. Ich habe zu dem Thema im Internet nichts brauchbares gefunden. Irgendwie scheint hinter dem Zeitpunkt „Entlastung versagt“ nichts mehr genau geregelt zu sein. Er ist nicht mehr im Amt, bleibt aber verantwortlich für Schäden, ohne das es vereinsrechtlich geregelt ist, wie man ihn jetzt zur Verantwortung ziehen kann.
teilweise entlasteten Vorstand wieder haftbar machen - dazu fällt mir nichts ein, aber sie könnten mal den Rechtspfleger beim Vereins-Registergericht befragen(normal kostenlos)