Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vielleicht eine etwas ungewöhnliche Anfrage und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
Mein Vater war Raucher und hat in der angemieteten Wohnung ein paar Brandlöcher im Boden hinterlassen. Er ist nun kürzlich verstorben. Nun kam die Wohnungsübergabe und meine Schwester und ich müssen für den Schaden aufkommen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich den Schaden über meine Haftpflichtversicherung abwickeln kann. Ich habe den Schaden zwar nicht verursacht, aber muss als Erbe offenbar dafür haften. Ergänzende Anmerkung: Mein Vater hatte keine Haftfplichtversicherung. Nach meinem Rechtsempfinden glaube ich zwar nicht, dass dies möglich ist, aber andererseits muss ich auch als Erbe haften und somit müsste doch meine Versicherung dafür aufkommen? Für eine kurze Hilfestellung und Beantwortung wäre ich dankbar. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Phillip Kannappel
Damit berühren wir gleich 3 Themen:
Mietrecht
Erbschaftsrecht
Versicherungsrecht
In 2 dieser Themen bin ich nicht zu Hause. Nach meiner bescheidenen Meinung muss der Mieter, also Ihr Vater, für die Schäden in Wohnung aufkommen.
Sofern Sie das Erbe antreten, übernehmen Sie auch die Verbindlichkeiten.
Eine Privat-Haftpflichtversicherung kommt für diese Schäden nicht auf, da es sich um Mietsachschäden handelt, diese sind in den AVB ausgeschlossen, nur in teureren „Premium“-Tarifen können diese mitversichert sein. Selbst wenn das der Fall wäre, leistet Ihre Haftpflicht nur, wenn die versicherte Person einen Schaden verursacht. Geerbte Haftpflicht-Ansprüche sind davon nicht betroffen.
Hallo,
bitte nehmen Sie bitte zunächst meine aufrichtige Anteilnahme entgegen. Hoffe, Ihre Schwester und Sie haben gute Freunde, die Ihnen in dieser schweren Zeit beistehen.
Zur Sache: die Forderung des Vermieters ist grundsätzlich berechtigt. Allerdings hat der Vermieter nur Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens. Es wäre ergo zu prüfen ob eine (teilweise) Reparatur möglich ist und ggf. wie hoch der Wert des Bodens ist. (Alter?)
Als Erbe übernimmt man leider nicht nur bestehende Werte sondern auch Forderungen.
Ihre Haftpflichtversicherung deckt Risiken und Forderungen ab, die sich aus Ihrem Verhalten (und ggf. Partner/in Kinder) ergeben - nicht aus dem Verhalten Ihres Vaters.
Alles Gute
Jörg König
Hallo Jörg,
vielen lieben Dank für die sehr freundliche und persönliche Antwort. Wirklich außergewöhnlich und das erste mal, dass ich so eine nette Antwort bekomme.
Ebenfalls alles Gute.
LG Phillip
Hi Philipp,
mein rechner ist leider am WE abgestürzt, deswegen erst jetzt die antwort mit neuen rechner 
Ganz easy : eine Haftpflichtversicherung zahlt den schaden, den du einer anderen person zufügst. Die entschädigung geht also an den geschädigten und nicht an den Versicherungsnehmer.
du würdest also nur dann geld bekommen, wenn ein anderer der eine Haftpflichtversicherung hat diesen teppich nicht vorsätzlich beschädigt hätte. ansonsten gibt es nix. tut mir leid Dir keine bessere anzwort zu geben.
Schönen Gruss
Stefan