Haftung Versäumnis Verinsvorstand

Morgen allerseits!

Folgende Frage hatte ich bereits vor ca 2 Wochen schonmal eingestellt, aber da blieb sie leider unbeantwortet. Ich hoffe, es spricht nix dagegen, dass ich sie einfach nochmal stelle!?

Mich würde mal die rechtliche Sicht folgender ausgedachter Situation interessieren:

Ein eingetragener Verein biete eine ‚normale‘ Mitgliedschaft mit festem monatlichen Mitgliedsbeitrag (x,xx€) oder eine Fördermitgliedschaft mit selbst wählbarem Monatsbeitrag (>x,xx€) an.
Der Kassenwart erkranke heftig und der 1. Vorsitzende des Vereins übernehme dessen Pflichten (sagen wir mal ohne offiziellen Auftrag durch den Verein, falls das einen Unterschied macht). Jener Vorsitzende versäume nun darauf zu achten, wer ‚normales‘ Mitglied und wer Fördermitglied ist und buche stattdessen bei allen den normalen Mitgliedsbeitrag x,xx€ ab.
Nach einiger Zeit gebe es dann einen Wechsel des Vorstands und dem neuen Vorstand falle dieses Versäumnis auf.

Jetzt die Fragen:
Kann der neue Vorstand des Vereins die fehlenden Differenzen von den Fördermitgliedern nachfordern? Falls ja, wie lange?
Und vor allem: Könnten der ehemalige Vorsitzende oder der ehemalige Kassenwart wegen der Versäumnisse vom Verein privat haftbar gemacht werden?

Bei der letzten Frage wäre ich schon über ein sicheres „Ja, definitiv!“ oder „Nein, auf gar keinen Fall!“ dankbar…

Ich habe zwar schon ein bisschen ergoogelt, dass es eine private Haftbarkeit eines Vereinsvorsitzenden bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln geben kann, aber ich denke, das bezog sich eher auf Schäden, die Dritten entstanden sind!?
Kann man denn bei ‚meinem‘ Fall von Fahrlässigkeit reden?

Falls das relevant ist, noch folgende Infos:
-Die Beitrittserklärung der Fördermitglieder sei eine Standard-Formulierung ohne rechtliche Details, zB so:
„Hiermit erkläre ich mich bereit, den Verein X wie folgt zu fördern:
Ich ermächtige den Verein X, den Betrag von ______ Euro/Monat (Mindestbeitrag monatlich x,xx Euro) von nachfolgend genanntem Konto per Lastschrift jeweils am Quartalsanfang einzuziehen, erstmals ab ___“

-Der Verein sei als gemeinnützig anerkannt. In der Satzung sei die einzige Formulierung bezüglich Haftung etc.:
„Der Verein ist in einer Haftpflichtversicherung. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verein können nicht geltend gemacht werden.“

Vielen Dank schonmal an die Experten und besten Gruß,

KoF!

Hallo,

nachdem wohl bisher keiner geantwortet hat, versuche ich es mal.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen ehrenamtlichen Vorstand handelt, der hierfür nicht oder nur minimal („Spesen“) vergütet wurde.

Dem entsprechend wäre auch eine Messlatte zu setzen, ob es sich um einfache oder grobe Fahrlässigkeit gehandelt hat. Für einfache Fahrlässigkeit kann man einen Vorstand meines Wissens nicht verantwortlich machen.

Ferner wäre es eine Frage von Treu und Glauben, wenn ein Verein seine ehrenamtlichen für jeden kleinen Fehler in die Haftung nehmen würden - denn wer will sich dann noch so ein (meist nicht sehr dankbares) Amt ans Bein binden.

Für Schäden an Dritten haben die meisten Vereine (manchmal auch die Kommunen) eine Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche. Die dürfte aber diesen Fall nicht abdecken, da es sich um keinen Dritten handelt.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo Lumpi,

besten Dank schonmal für Deine Antwort!

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen ehrenamtlichen
Vorstand handelt, der hierfür nicht oder nur minimal
(„Spesen“) vergütet wurde.

Jup - ehrenamtlich, keinerlei Vergütung.

Dem entsprechend wäre auch eine Messlatte zu setzen, ob es
sich um einfache oder grobe Fahrlässigkeit gehandelt hat. Für
einfache Fahrlässigkeit kann man einen Vorstand meines Wissens
nicht verantwortlich machen.

Wird das so unterschieden? Da werde ich doch geich nochmal ein bisschen googlen, was ‚einfache‘ und was ‚grobe‘ Fahrlässigkeit ist…
Und bei grober Fahrlässigkeit wäre es rechtens, den Betrag vom Ex-Vorsitzenden einzufordern?

Ferner wäre es eine Frage von Treu und Glauben, wenn ein
Verein seine ehrenamtlichen für jeden kleinen Fehler in die
Haftung nehmen würden - denn wer will sich dann noch so ein
(meist nicht sehr dankbares) Amt ans Bein binden.

Inhaltlich/moralisch stimme ich da voll zu - die Frage war wirklich nur nach der entsprechenden Rechtmäßigkeit…

Für Schäden an Dritten haben die meisten Vereine (manchmal
auch die Kommunen) eine Haftpflichtversicherung für
Ehrenamtliche. Die dürfte aber diesen Fall nicht abdecken, da
es sich um keinen Dritten handelt.

Ja, das habe ich auch schon vermutet.

Viele Grüße

Lumpi

Besten Gruß zurück,

KoF!