Hallo,
wie sieht es mit der Haftung eines Versicherungsmaklers aus, wenn er seinem „Sorgfaltsmaßstab“ nicht nachgegangen ist und einen Antrag, der in 2004 von mir unterschrieben wurde, an die Versicherung (betriebl. Altervorsorge) erst ein halbes Jahr später per Post verschickt hat, so dass das Versicherungsunternehmen die Police erst für 2005 ausstellt?
Kann ich vom Makler Ausgleichzahlungen anfordern (von meinem Gehalt wurde der Anteil der bAV auch schon in 2004 abgebucht)? Und wenn ja, in welcher Höhe?
Danke für die Antworten!
Liebe Grüße
NG