Haftung Versicherungsmakler

Hallo,

wie sieht es mit der Haftung eines Versicherungsmaklers aus, wenn er seinem „Sorgfaltsmaßstab“ nicht nachgegangen ist und einen Antrag, der in 2004 von mir unterschrieben wurde, an die Versicherung (betriebl. Altervorsorge) erst ein halbes Jahr später per Post verschickt hat, so dass das Versicherungsunternehmen die Police erst für 2005 ausstellt?

Kann ich vom Makler Ausgleichzahlungen anfordern (von meinem Gehalt wurde der Anteil der bAV auch schon in 2004 abgebucht)? Und wenn ja, in welcher Höhe?

Danke für die Antworten!
Liebe Grüße
NG

Hallo Nuray,
die Ausfertigung ist eigentlich im Grunde unwichtig, solange die Daten enthalten sind, die dir angeboten wurden. Mindestverzinsungssatz etc.
Ebenfalls sollte natürlich der Versicherungsbeginn identisch sein und somit der Verbleib deines Geldes klar geregelt sein. Anderenfalls würde es ja irgendwo brach liegen.

Erst wenn bei den obigen Daten etwas nicht passt, lohnt es sich über mögliche Haftungen nachzudenken.

Gruß
MArco