Haftung von Fahrradfahrer als Unfallverursacher

wer sagt das er das nicht war?

Er ist aufgefahren - also kann’s nicht angepassdt gewesen sein.

Genau
dieses abrupte abbremsen sagt mir, der Autofahrer hat kurz
zuvor den Radfahrer überholt

Glaskugelschauerei. Geht aus dem UP nicht hervor. Ich kann auch beliebig Fakten hinzudichten, um zu begründen, daß die Frau mit dem Rollator die schuldige war.

Was die Kinder angeht, auch die müssen die Fahrräder über den
Fußgängerübergang schieben, dürfen nicht so ohne weiteres ohne
zu schauen über den Fußgängerübergang.

Stimmt.

Wenn das der Grund des
abrupten bremsen war, gehören sie auch zu den
Unfallverursachern.

Stimmt auch. Trotzdem haften sie nicht, weil sie Kinder sind.

einen Autofahrer der imho zumindest mit unangepasster
Geschwindigkeit unterwegs war

Eigentlich nicht - er konnte vor den überraschend und verkehrswidrig über die Straße radelnden Kindern rechtzeitig stehen bleiben. Das das eine abrupte Bremsung war, ist klar.

Gruß,
Max

Hallo M,

da mußt du mir erst einmal sagen, wo das steht, das glaube ich nicht. Die Anwaltzskosten gibt es nur vor Gericht, wenn ich gewinne aber nicht aussergerichtlich.

VG Tizia

… als Geschädigter würde ich Dich trotzdem auf 100% des
Ersatzbetrages verklagen und mit 100%er Sicherheit diesen
Prozess auch gewinnen.

Hi,

wie heißt es doch?

Vor Gericht und auf See…

Als Mitverursacher musst DU Dich darum kümmern, wie Du den
Anteil der Kinder bei diesen einforderst/zurückholst.

Wieso muss ich das? Wer will den Schaden ersetzt haben?

Q-Gruß

Er ist aufgefahren - also kann’s nicht angepassdt gewesen
sein.

Hi,

nicht immer ist der Auffahrende schuldig. Das Vorurteil scheint nicht ausrottbar zu sein.

Glaskugelschauerei. Geht aus dem UP nicht hervor. Ich kann
auch beliebig Fakten hinzudichten, um zu begründen, daß die
Frau mit dem Rollator die schuldige war.

Darum habe ich ja Spekulation geschrieben, aber so wird der Ablauf plausibel. Noch nie als Radfahrer oder sonstiger Zweiradfahrer ausbremsen erlebt? Also mich hätte es deswegen mal fast vom Motorrad geworfen, als ich hirnlos überholt wurde.

Stimmt auch. Trotzdem haften sie nicht, weil sie Kinder sind.

Auch Kinder haften wenn sie deliktsfähig sind.

Eigentlich nicht - er konnte vor den überraschend und
verkehrswidrig über die Straße radelnden Kindern rechtzeitig
stehen bleiben. Das das eine abrupte Bremsung war, ist klar.

Und das bei einem Fußgängerüberweg? Ist eher ein Beleg für nicht angepasste Geschwindigkeit.

Q-Gruß

Hallo,

aber ganz sicher nicht, gar nie nicht!!

VG Tizia

Hallo,

noch einmal: den Schaden muss der Autofahrer beim Fahrradfahrer geltend machen (nicht bei seiner Versicherung)!!!

VG Tizia

Hallo!

nicht immer ist der Auffahrende schuldig. Das Vorurteil
scheint nicht ausrottbar zu sein.

Mir ging es nicht um das Vorurteil, sondern um den Anscheinsbeweis, der gegen den Auffahrenden spricht, solange er nicht widerlegt ist. Und eine Widerlegung scheint mir hier schwer, denn das Bremsmanöver des Vorausfahrenden war weder unbegründet noch unangemessen. Als Hintermann muß ich immer damit rechnen, daß mein Vordermann verkehrsbedingt plötzlich bremsen muss. Um so mehr, wenn da ein Zebrastreifen ist. Also, wie würdest Du den Anscheinsbeweis widerlegen? Unbegründete Bremsung? Nein? Nicht zu erwarten? Auch nicht.

Stimmt auch. Trotzdem haften sie nicht, weil sie Kinder sind.

Auch Kinder haften wenn sie deliktsfähig sind.

Älter als zehn, ja. Aber auch dann haften sie mE nur für Schaden, den sie selbst verursacht haben. Und das trifft mE auf den Schaden hinten am Auto auf keinen Fall zu. Denn wenn sich der Autofahrer korrekt verhalten hat, gilt der Anscheinsbeweis gegen den Fahradfahrer, und damit trägt der Fahradfahrer die Verantwortung. Hat sich der Autofahrer dagegen nicht korrekt verhalten (weil er z.B. zu schnell war), trägt er die Verantwortuung für den Auffahrunfall. Die Kinder tragen nur die Verantwortung für das Bremsmanöver, mE aber nicht für den Auffahrunfall.

Gruß,
Max

Also,
wie würdest Du den Anscheinsbeweis widerlegen? Unbegründete
Bremsung? Nein? Nicht zu erwarten? Auch nicht.

Hi,

das ist nicht leicht, aber sollten Zeugen vorhanden sein, auch nicht unmöglich. Deshalb sind Aussagen wie hier, es würde 100% geben schon mal sehr merkwürdig wenn die gesamten Umstände nicht bekannt sind.

Die Kinder
tragen nur die Verantwortung für das Bremsmanöver, mE aber
nicht für den Auffahrunfall.

Ganz so einfach ist das nicht. Vor Jahren hatte ich einen Unfall.
Ein Fahrer hatte eine Streckensperrung (Bake) übersehen, bei der Vollbremsung ist er auf meine Spur gekommen. War für mich kein Problem, konnte rechtzeitig anhalten. Gerade als ich wieder losfahren wollte kam ein etwas heftiger Einschlag von hinten.

Der wo meine Spur blockiert hat, durfte, respektive seine Versicherung, einen erheblichen Teil des Schadens an meinem Auto, an dem Auto von dem der aufgefahren ist, bezahlen. Auch wenn er, als der eigentliche Unfallverursacher keinen Kratzer abbekommen hat.

Q-Gruß

Hallo noch einmal an alle die mir hier rein theoretisch… auf die Sprünge geholfen haben…

Nachdem einige geschrieben haben, dass der Geschädigte zu schnell unterwegs war, kann ich sagen, dies war nicht der Fall, da vor dem Geschädigten so viele Autos ebenfalls den Fussgängerüberweg überqueren wollten und dabei den Gegenverkehr abwarten mussten, um abzubiegen, daß die Geschwindigkeit einem Staufahrenden zuzuordnen war.
Der Fussgängerüberweg lag an einer Kreuzung aus 4 Richtungen bestehend und unmittelbar vor dem Fussgängerüberweg befand sich eine Baustelle, die die Sicht auf die Kinder erschwerte.
Ein Teil des Übergangs war so nicht sofort einsehbar.
Der Fahrradfahrer wurde auch nicht überholt, sondern muss die Fahrbahn hinter dem Geschädigten KFZ quer gekreuzt haben, so dass er den laufenden Verkehr nicht grundsätzlich beachtet hatte.
Nachdem der Fahrradfahrer zur Rede gestellt wurde, verliess er ohne das man seine angegebenen Personalien überprüfen konnte, per Ausweis o.ä. vor Eintreffen der Polizei den Unfallort.
Meine Frage: hat diese Art der Unfallflucht irgendwelche Auswirkungen auf die Schuldfrage?

Vielen Dank
schonung

Hallo Tizia,

das steht dort, wo Du gelesen hast, dass ein Kfz-Haftpflichtversicherer die RA-Kosten übernehmen muss und ein PH-Versicherer nicht…

Grüße, M

Hi Q,

Du hast natürlich Recht…

Wieso muss ich das? Wer will den Schaden ersetzt haben?

MÜSSEN musst Du nicht, aber ich hatte Dich so verstanden, dass Du nicht 100% tragen willst. Dann sehe ich keine andere möglichkeit.

Grüße, M

Meine Frage: hat diese Art der Unfallflucht irgendwelche
Auswirkungen auf die Schuldfrage?

Hallo,

nein, das hat keine Auswirkungen auf die Schuldfrage.

Grüße, M

Guten Tag,

… Ein Kfz-Führer muss durch das
Überqueren von Fahrrad fahrenden Kindern …

>>>§26Abs.1 STV lesen: Nur ein geschobenes Rad hat Vorrang vor den Straßenverkehr.
Schuld hat also der / die Radfahrer.
Wie das bei Kindern ist: Anwalt nehmen: Verletzung der Aufsichtspflicht: Dann Eltern, sonst???Pech ???
Egal ob der Verursacher eine Versicherung hat: Er muß zahlen, Privat oder per Versicherung…

Bevor Fristen verstreichen: Anwalt aufsuchen …
PS: Bremsbereitschaft: Fahrende Radler sind schneller als schiebende. Muß der Autofahrer mit fahrenden Radlern rechnen? Nein.
Bei Kindern sieht das aber anders aus. Je nach Alter muß der Autofahrer damit rechnen.
Wie alt waren die Kinder???

Gruß und viel Erfolg,
Werner

Hallo,

wenn die Schuld an einem Unfall geklärt ist = der Geschädigte ist unschuldig, zahlt die Kfz-Haftpflicht den Anwalt - auch außergerichtlich.
Bei der privaten Haftpflichtversicherung muss ich mich an den Schädiger halten, zahlt der nicht (wenn er eigentlich müßte) kann ich einen Mahnbescheid erlassen, diese Kosten muss er (seine Versicherung) dann auch bezahlen.

Streite ich vor Gericht und bekomme Recht, legt das Gericht die Kosten fest, die zu zahlen sind.

Nur so, kenne ich das.

VG Tizia

Hi Masch,

danke für den kleinen Scherz!

VG Tizia

Hi Masch,

danke für den kleinen Scherz!

Scherz ?! Aber danke für die Blumen