Haftung von Menschen mit geistiger behinderung

Hallo,

ich habe einen Freund, der ist zu 80 % ( laut Behindertenausweis) geistig behindert. Somit ist er doch nicht oder nur bedingt geschäftsfähig ??? Trifft das zu ? ´Nun stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang dieser Freund bei einem eventuellen Unfall ( auch selbstverschuldet) dafür haftet ???
Benötigt dieser Mensch eine eigene Haftpflichtversicherung ???

mit lieben Grüßen,

daniela

Hallo Daniela,

ich kenne mich mit den Prozent-Zahlen leider nicht aus und kann daher nichts sehr Konkretes beisteuern. Grundsätzlich ist es aber so, dass jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt im Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit, für diesen Schaden nicht verantwortlich ist (§ 827 BGB). Nicht verantwortlich bedeutet, dass er nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.

Mit Geschäftsfähigkeit hat das allerdings nichts zu tun. Denn Geschäftsfähigkeit betrifft den Rechtsverkehr, nicht den Unrechtsverkehr.

Levay

Hallo,
meine Schwester ist ebenfalls geistig behindert. Ich meine, dass Sie über die Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert ist.
Ob behindert oder nicht, meist passieren Dinge ohne Absicht und in diesem Fall müsste nach meiner Vorstellung die Haftpflichtversicherung einspringen.
Fragen Sie schriftlich bei der Haftpflichtversicherung der Eltern des Bekannten nach.
Lassen Sie den Bekannten ggf. in die Haftpflicht der Eltern mit aufnehmen.

Das mit dem Rechts- und Unrechtsverkehr habe ich nicht verstanden.

Gruß von Schlumpfine_007