hallo! ich brauche mal eure hilfe zum thema eu-recht. und zwar: *holttiefluft*
ich habe im märz eine spülmaschine ersteigert in „top zustand“. die lief auch bis
vor zwei wochen ohne probleme. nu ist sie im arsch, der techniker gab mir für 40
euro die nachricht, daß eine reparatur unwirtschaftlich sei, da das ersatzteil
ca. 270 euro kostet (also mehr, als ich für das ding bezahlt habe -
istjaauchegal). in dem angebot wurde die haftung nach eu-recht nicht
ausgeschlossen. per e-mail bekam ich folgende lapidare antwort: „wir haben
garantiert keine Gewährleistung gegeben, da wir die Maschine auch ohne Garantie
erworben hatten.“ - naja, hat ja eigentlich nichts mit dem verkauf an mich zu
tun. der schaden an sich ist folgender: die sogenannte wassertasche hat sich
zugesetzt und müßte ausgetauscht werden. das ist die einheit, die das wasser
enthärtet. der techniker sagte, es könnte sein, daß einmal reiniger statt salz in
den entsprechenden behälter gefüllt wurde. (aber ganz sicher nicht durch mich,
denn ich verwendete tabs) ich möchte jetzt gern eure erfahrungen und meinungen
wissen und möglichst auch den entsprechenden gesetzestext, da ich bei meiner
recherche irgendwie nicht so richtig fündig geworden bin.
Hi,
bitte tu mir den Gefallen und formatiere Deine nächsten Postings nicht so seltsam, erschwert schon ein bißchen das Lesen 
Es wäre natürlich interessant, wie der genaue Auktoinstext lautet, aber ich schätze, den hast Du nicht mehr.
Ist der VK ein Händler oder wurde von privat gekauft? Ich schätze mal, letzteres. Das Problem mit dem EU-Recht ist, daß die meisten Ebayer den Disclaimer nicht nur nicht verstehen, sondern falsch übernehmen. Als Privatperson kann man Garantie ausschließen, nicht aber Sachmängelhaftung (= Gewährleistung). Die denken, wenn ich die Ware erhalten habe und merke, daß z.B. ein Loch im Pulli ist, der in der AB nicht aufgeschrieben war, kann ich dagegen nichts machen. Kann ich aber sehr wohl, denn ALLE Mängel müssen beschrieben werden.
In deinem Fall mußt Du dem VK also nachweisen, daß er von dem Mangel gewußt und ihn verschwiegen hat - was wohl etwas schwer werden könnte. Zugegeben, wenn ich eine Spülmaschine verkaufe, erinnere ich mich auch nicht dran, ob ich irgendwann mal irgendwas reingekippt habe.
M.E. hast Du keine Chance. Zwar müßte der VK, da er es ausgeschlossen hat, Sachmängelhaftung leisten (wobei ich mir nicht sicher bin, wie lange), aber Du wirst ihm wohl nicht nachweisen können, daß er es schuld war und nicht Du. Zumal die Maschine bisher top fuktioniert hat.
Bei Ebay gibts übrigens ein Forum, da sind solche Fälle an der Tagesordnung. Guck mal unter http://forums.ebay.de/forum.jsp?forum=34 und poste ggf. dort Dein Problem. Vielleicht habe ich ja Unrecht - es sei Dir zu wünschen!
Viele Grüße,
Julia
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Hallo,
wenn er die „Haftung“ nicht ausgeschlossen hat, dann muesste er fuer den Defekt gerade stehen. Allerdings glaube ich nicht, dass es die Muehe wert ist. Du wuerdest das Geld bestimmt einklagen muessen und bevor du dafuer Nerven und Geld investierst, kauf dir einfach ne neue Spuelmaschine beim Fachhaendler.
Viele Gruesze
Patrick
Hallo,
zu erst, das viel zitierte EU-Recht gibt es nicht. bzw wird die Sachmängelahftung im BGB geregelt.
Die Sachmängelhaftung, únd nur DIE steht die vom Gesetzgeber aus zu, sichert dir nur ansprüche für Mängel die bereits BESTANDEN!
Jedoch nicht für irgendwelche Verschleissteile oder ähnliches.
Dan gibt es bei einem gewerblichen Händler noch der schöne passus, dass er in den ersten 6 Monaten Beweisen muss, dass der Mangel zum Zeitpumkt des Verkaufes NICHT bestand, die so genannte Beweislastumkehr.
Aber da die 6Monate abgelaufen sind spielt das auch keine Rolle mehr.
Du wirst also dem VK den jetzt entstandenden Mangel nicht anlasten können, da du ja selbst gesagt hast, sie lief bis vor 2 Wochen einwandfrei.
MfG
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Hi
du benutzt die (gebrauchte?) Maschine seit Maerz (es ist Okt), und hast kein Problem bis heute, und willst dem VK den Verschleiss anlasten? Wie kann man so quer denken?
HH
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