Liebe Wissenden und Unwissenden
Angenommen bei einem kleineren Verein wird festgestellt, das der Kassenführer die Kasse veruntreut hat und dies geschah im Zeitraum von einem Jahr durch ständige Barabhebungen in die eigene Tasche. Der Kontostand am 31.12. betrug nur noch 0,93 € (statt 1800 €). Die Revisoren haben die Kassen angeblich im Februar geprüft und mit ihrer Unterschrift auf dem Revisorenbericht keine Mängel oder Unregelmäßigkeiten festgestellt, obwohl statt mehreren Tausend € nix mehr auf dem Konto war. Können die Revisoren in einem solchem Fall haftbar gemacht werden, weil sie nicht richtig geprüft haben? Es hätte schließlich auffallen müssen bei ordendlicher Durchsicht der Kontoauszüge etc.
Vielen Dank schon mal im Voraus für Antworten.
Andrea
Hallo,
zu Deiner Frage kann ich nur als Unwissender Gedanken äußern:
die Aufgabe von Kassenprüfern ist eigentlich nur, zu prüfen, ob die Buchführung ordnungsgemäß ist.
Wenn diese Entnahmen und ihre Verwendung (auch durch Eigenbeleg)ordnungsgemäß dargestellt sind, besteht für die Prüfer eigentlich kein Grund zur Beanstandung.
In manchen Vereinen führt das Gegenteil dazu, dass die Kassenprüfer auch die Zweckmäßigkeit einer Ausgabe prüfen. (Das geht die aber gar nichts an, da der Vorstand ja eh der Mitgliederversammlung einen Kassenbericht vorlegt und diese dann darüber befindet)
In meinem Verein wurde deshalb anlässlich einer Satzungänderung auch die Aufgabenstellung der Kassenprüfer genau festgelegt -nur Buchprüfung, nachdem es etliche Male genau wegen der „Anmaßung“ der Prüfer heftige Diskussionen gab.
Gruß
Peter