In wiefern kann man als Vorstand eines eingetragenen (Sport-)Vereins in Haftung genommen werden?
Danke, Wizard
In wiefern kann man als Vorstand eines eingetragenen (Sport-)Vereins in Haftung genommen werden?
Danke, Wizard
Hallo.
Siehe http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
für eine Antwort und weitere Resourcen.
In wiefern kann man als Vorstand eines eingetragenen
(Sport-)Vereins in Haftung genommen werden?
HTH
mfg M.L.
In wiefern kann man als Vorstand eines eingetragenen
(Sport-)Vereins in Haftung genommen werden?Danke, Wizard
Gucks Du
§181BGB
Wenn sich der Vorstand Geld in die eigene Tasche wirtschaften will
§266StGB Untreue
BGB § 181 Insichgeschäft
Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.
StGB § 266 Untreue
Ansonsten haftet der Verein für alle Schäden, die ein Vorstandsmitglied einem Dritten zufügt. Dies gilt jedoch nur, wenn der Schaden bei Ausübung des Vorstandsamtes verursacht wurde. Wenn das Vorstandsmitglied als Privatperson oder »nebenbei« einen Schaden angerichtet hat, haftet hierfür nicht der Verein! Der Verein haftet also nur dann für den Vorstand, wenn dieser in »amtlicher« Eigenschaft, eben als Vorstand, in Ausführung seiner Vereinsaufgaben und im Interesse des Vereins gehandelt hat.
Jakob