Haftung von Vereinsvorstand?

In wiefern kann man als Vorstand eines eingetragenen (Sport-)Vereins in Haftung genommen werden?

Danke, Wizard

Hallo.

Siehe http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
für eine Antwort und weitere Resourcen.

In wiefern kann man als Vorstand eines eingetragenen
(Sport-)Vereins in Haftung genommen werden?

HTH
mfg M.L.

In wiefern kann man als Vorstand eines eingetragenen
(Sport-)Vereins in Haftung genommen werden?

Danke, Wizard

Gucks Du

§181BGB
Wenn sich der Vorstand Geld in die eigene Tasche wirtschaften will
§266StGB Untreue

BGB § 181 Insichgeschäft

Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.

StGB § 266 Untreue

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ansonsten haftet der Verein für alle Schäden, die ein Vorstandsmitglied einem Dritten zufügt. Dies gilt jedoch nur, wenn der Schaden bei Ausübung des Vorstandsamtes verursacht wurde. Wenn das Vorstandsmitglied als Privatperson oder »nebenbei« einen Schaden angerichtet hat, haftet hierfür nicht der Verein! Der Verein haftet also nur dann für den Vorstand, wenn dieser in »amtlicher« Eigenschaft, eben als Vorstand, in Ausführung seiner Vereinsaufgaben und im Interesse des Vereins gehandelt hat.

Jakob