Ein gemeinnütziger Verein wurde im Dezember 2010 ordnungsgemäß aufgelöst. Jetzt bekam der ehemalige Vorstandsvorsitzende einen Vollsreckungsbescheid über eine offene Forderung gegen den Verein.
Es handelt sich hierbei um die Rückzahlung von vermeintlich zu unrecht erhaltenen Fördergeldern aus dem Jahr 2007!
Muss er in diesem Fall mit seinem Privatvermögen haften?
Hallo,
und wieder ist ein Vollstreckungsbescheid vom Himmel gefallen.
Wenn der Verein ordnungsgemäß aufgelösß wurde ist der Verein regelmäßig noch nicht erloschen. Die Auflösung des Vereins ist zusammen mit den Namen der Liquidatoren zum Vereinsregister anzumelden.
Die Liquidatoren haben die Auflösung in der Tagespresse (bzw. in dem in der Satzung bestimmten Blatt) zu veröffentlichen, § 50 BGB. Ab der Veröffentlichung beginnt das sogenannte Sperrjahr zu laufen, § 51 BGB. Erst nach Ablauf dieses Sperrjahres - und vorrangiger Bedienung pot. Gläubiger - kann das bisherige Vereinsvermögen satzungsgemäß verteilt werden. Handeln die Liquidatoren schuldhaft gegen diese Vorschriften machen Sie sich ggf. schadensersatzpflichtig. Erst nachdem die Liquidation beendet ist, der Verein vermögenslos ist und kein Rechtsstreit mehr anhängig ist, ist der Verein erloschen. Diese Tatsache ist dann wieder zum Register anzumelden. Erst dann wird das Registerblatt geschlossen - der Verein ist „tot“
Wurde also im vorliegenden Fall das Vereinsvermögen entgegen § 51 BGB bereits verteilt haften die Liquidatoren ggf. persönlich. Hat der Verein noch Vermögen haben die Liquidatoren die festgestellten/anerkannten Forderungen aus dem Vereinsvermögen zu begleichen.
ml.
Danke erstmal.
Blöderweise hatte der betreffende Verein zum Zeitpunkt der Auflösung keinerlei Vermögen. Weder bar noch materiell.
Wie verhält sich die Sachlage da?
Danke erstmal.
Blöderweise hatte der betreffende Verein zum Zeitpunkt der Auflösung keinerlei Vermögen. Weder bar noch materiell.
Wie verhält sich die Sachlage da?