Hallo,
kann ein WEG Beirat haften, wenn er bei der Prüfung Unregelmäßigkeiten
Übersehen hat?
Wäre toll, wenn sich da jemand auskennt.
Sibylle
Verwaltungsbeiräte haben nur für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anwenden. Er ist kein Rechnungsprüfer.
Es ist bisher kein Fall bekannt geworden in dem ein Mitglied des Verwaltungsbeirats in Haftung genommen worden wäre.
(sinngemäß aus Röll, Handbuch…, S.191)
Wir haben trotzdem per Beschluss die Haftung des Beirats auf Vorsatz beschränkt.
Gruß n.
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Hallo Sybille,
es gibt nur sehr wenige eng begrenzte Fälle, in denen Vbr eine Haftung auferlegt wurde…wie N.Schmidt richtig beschreibt.
Mein Tipp dazu;
ich empfehle größeren WEGs, eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung zu Gunsten der Vbr abzuschließen, kostet die WEG so um die 180 € p.A.
Gruß Ralf
PS ein erlebter Fall aus der Praxis:
Eine WEG beschließt mehrheitlich -knapp und auch mit Gegenstimmen - die Bestellung einer Verwaltung und beauftragt den Vbr mit dem Vertragsabschluss; dieser schließt einen Vertrag über 5!!! Jahre. Nach 18 Monaten bemerkt die WEG das völlige Versagen der Verwaltung, kündigt den Verwaltervertrag fristlos wegen „Versagen“ und bestellt diese - ohne Gegenstimmen diesmal - ab und bestellt eine (meine) Neue. Nunmehr klagt die alte Verwaltung auf Erfüllung des Vertrags und auf das ausstehende Honorar für die restlichen 3,5 Jahre.
Die WEG gewann…und musste nicht zahlen, aber dem Vbr geht noch heute „der AR*** auf Grundeis“ wenn er nur an die Situation denkt, denn er - der Vbr - hätte ggf. gehaftet, weil der Vertrag länger lief als eine Bestellung laufen kann. Und dann hast Du die Haftung des Vbr…
Danke!
Für die klaren Auskünfte!
Sibylle