Haftung wegen falscher Farbe ?

Es war Leimfarbe vom Vormieter oder Vermieter drauf
Beinhalten die Schönheitsreparaturen die Begutachtung des Untergrundes und die Auswahl der passenden Farbe?
Ist der Mieter für die Wahl der falschen Farbe haftbar?

Hallo!

Das müsste man ja als allererstes abklären,ob eine bestimmte Farbenart(nicht Farbton)oder Oberflächenbeschaffenheit vereinbart war.

Und wenn man vertraglich renovieren muss,dann gehört selbstverständlich dazu,den Untergrund und die Renovierungsfarbe aufeinander abzustimmen.
Nicht alles haftet/deckt auf allem.
Es wäre nicht fachgerecht und man schuldet eine fachgerechte Renovierung,die mind. durchschnittlichen Qualitätsansprüchen genügt.

MfG
duck313

Anstricharbeiten müssen auch ohne explizite Vereinbarung „fachgerecht“ erfolgen (auch bei Selbstausführung).
Zur fachgerechten Ausführung gehört aber grundsätzlich auch die Untergrundbeurteilung und eben darauf abgestimmtes Anstrichmaterial - z.B. hier:
http://www.sachverstaendiger-bodden.de/schoenheitssr…
und ganz ausführlich:
http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/cms_new/cms/uplo…