Hallo,
Bitte um Mithilfe, ggf. mit Angabe von Fundstellen und Gesetzesangaben.
Zum Sachverhalt:
Eine GmbH und Co. KG ist Mitglied in einem Verein und pleite. Bei einer Abstimmung unter den Gesellschaftern stimmt eine Minderheit für einen austritt aus dem Verein. Die Mehrheit jedoch für einen Verbleib.
Da die Gesellschafter im Fall der Insolvenz für eine weiterbestehende Mitgliedschaft persönlich haften müssen stellt sich die Frage, ob nach der Abstimmung ALLE Gesellschafter persönlich für die entstehenden Verbindlichkeiten haften müssen oder nur die Befürworter des Verbleibs im Verein???
Für Euer Antworten bedanke ich mich schon jetzt ganz herzlich.
Hallo Buxe,
entschuldige bitte, aber hier kann doch irgendwas nicht stimmen.
Eine GmbH und Co. KG ist Mitglied in einem Verein und pleite.
- In was für einem Verein ist denn bitte eine GmbH & Co. KG so
regelmäßig Mitglied?
Da die Gesellschafter im Fall der Insolvenz für eine
weiterbestehende Mitgliedschaft persönlich haften müssen
-
Seit wann haften Mitglieder für einen Verein? Oder meinst Du, dass
die Gesellschafter für etwaige Verpflichtungen, die dem Verein
gegenüber eingegangen wurden, haften sollen?
-
Überhaupt verstehe ich die Frage nach einer Haftung hier nicht,
ist doch die GmbH als Komplementärin der KG ihrerseits in der Haftung
beschränkt.
Gruß - Jaschiii