Unfallort: Privatgrundstück in der Dominikanische Republik.
Grundstückbesitzer: Schweizer Staatsbürger.
Geschädigter: Deutscher Staatsbürger.
Unfallschaden: Beckenfraktur mit 7 Brüchen und Beinverkürzung um 2 cm.
Unfallzeitpunkt: im Jahr 2004.
Frage: Besteht in diesem Fall eine Haftung des Grundstückbesitzers?
ist nach dieser zeit ein Schadensanspruch verjährt?
In welchem Land muss der Schadensanspruch geltend gemacht werden?
Unfallschaden: Beckenfraktur mit 7 Brüchen und Beinverkürzung
um 2 cm.
Unfallzeitpunkt: im Jahr 2004.
Frage: Besteht in diesem Fall eine Haftung des
Grundstückbesitzers?
lediglich der Besitz eines Grundstücks im Jahr 2004 wird wohl kaum zu derartige Verletzungen eines anderen und damit zu einem Verschulden und einer daraus resultierenden Haftung führen…