Haftungsausschluß?

Hallo,

ist ein selbst entworfener Text,der die eigene Haftung ausschließt (natürlich genau beschrieben),z.B. auf einer Internetseite,Rechnung etc., rechtsgültig,oder muß dieser genau nach §… beschrieben sein.
Und sollte man sich so etwas schriftlich unterzeichnen lassen,oder ist es rechtsgültig,wenn jemand den Text „Haftungsausschluß“ zur Kenntnis genommen hat bzw.man diesem darauf hin aufmerksam gemacht hat.
Bei den AGB`s reicht ja,wenn man diese zur Kenntnis genommen hat.

…schwierige Formulierung…

Vielen Dank,

Gruß,Jak

Hallo,

ist ein selbst entworfener Text,der die eigene Haftung
ausschließt (natürlich genau beschrieben),z.B. auf einer
Internetseite,Rechnung etc., rechtsgültig,oder muß dieser
genau nach §… beschrieben sein.

bei „selbst entworfen“ kräuseln sich mir schon die Nackenhaare…

Zunächst sollte man prüfen, ob dieser Haftungssauschluss über zulässig und damit gültig wäre. Es gibt genügend Dinge, für die man gesetzlich haftet. Das wird nicht durch einen selbst entworfenen Disclaimer ausgehebelt.

Und sollte man sich so etwas schriftlich unterzeichnen
lassen,oder ist es rechtsgültig,wenn jemand den Text
„Haftungsausschluß“ zur Kenntnis genommen hat bzw.man diesem
darauf hin aufmerksam gemacht hat.
Bei den AGB`s reicht ja,wenn man diese zur Kenntnis genommen
hat.

Es gilt grundsätzlich das gleiche. Allerdings obliegt die Beweislast, dass AGB oder sonstiges wirksamer Bestandteil geworden sind, bei dem, der sich auf diese beruft.

Gerade in Sachen Haftung würde ich eher einen Juristen konsultieren.

Gruß

S.J.

ist ein selbst entworfener Text,der die eigene Haftung
ausschließt (natürlich genau beschrieben),z.B. auf einer
Internetseite,Rechnung etc., rechtsgültig,oder muß dieser
genau nach §… beschrieben sein.

Grundsätzlich ist so ein Text ohne Bezugnahme auf §§ gültig.

Und sollte man sich so etwas schriftlich unterzeichnen
lassen,oder ist es rechtsgültig,wenn jemand den Text
„Haftungsausschluß“ zur Kenntnis genommen hat bzw.man diesem
darauf hin aufmerksam gemacht hat.

Kenntnisnahme reicht - streng genommen - nicht, sondern man muss sich auf den Haftungsausschluss beim Vertragsschluss einigen. Das wird aber bei Kenntnisnahme oft anzunehmen sein. Unterschriften stellen es nicht nur klar, sondern sicher auch den Beweis.

Bei den AGB`s reicht ja,wenn man diese zur Kenntnis genommen
hat.

Nein, das ist weder eine hinreichende noch eine notwendige Bedingung für die Gültigkeit von AGB. Aber darum geht es dir letztlich ja auch gar nicht.

Levay

Ok,vielen Dank!

Gruß,Jak