Haftungsausschluß/ -begrenzung

Hallo, liebe Wissende,
(aber auch einen Gruß an die nicht lieben und/oder Unwissenden)

hat vielleicht jemand Lust, Überlegungen zu folgendem, abstrakten Gedankenspiel anzustellen und diese ggf. auch mitzuteilen?

Stellen wir uns einmal vor, ein qualifizierter Sportler (wahlweise Verein, Verband) würde im Rahmen seines Verbandes in unregelmäßigen Abständen Lehrgänge zu verschiedenen Sonderthemen abhalten, bzw. dies auch zukünftig wollen. Den Lehrgängen läge hierbei keine Gewinnerzielungsabsicht zugrunde; zu entrichtende Zahlungen dienten lediglich der Kostendeckung (Hallenmiete, Fahrtkosten …). Sofern derartige Lehrgänge bislang per Mail oder Aushang bekannt gemacht worden seien, sei regelmäßig die Formulierung verwendet worden „Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung“ oder „die Haftung ist in jeder Form ausgeschlossen“.

Stellen wir uns weiter vor, im Rahmen eines privaten Gespräches sei diesbezüglich nunmehr die Frage aufgetaucht, ob die entsprechende Formulierung sinnvoll sei oder ob sie ausgehebelt werden könne (-> Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit). Ferner würde man darüber nachdenken, ob es Formulierungen geben könnte, welche sinnvoller als die vorliegende sein könnten, um die Haftung des Veranstalters weitestmöglich auszuschließen oder zu begrenzen.

Mit freundlichen Grüßen
CLEANER

hallo,

haftung für was? für schlechtleistung? für nichterbringung?

fragend:

der showbee

hallo showbee,

haftung für was? für schlechtleistung? für nichterbringung?

Gemeint war eigentlich die Haftung für Sach- oder Personenschäden, bzw. deren Ausschluß oder Begrenzung. Trotzdem ist aber Deine Nachfrage auch ein wetvoller Hinweis, denn in dem geschilderten, fiktiven Gespräch wurde bislang noch gar nicht daran gedacht, daß dies natürlich auch ein nicht unwichtiger Aspekt sein könnte. Danke dafür.

Mit freundlichen Grüßen

CLEANER

hi,

für sach- und personenschäden ist die haftung nur für leichte fahrlässigkeit ausschliessbar. für grobe f. und vorsatz haftet man immer.

mfg vom

showbee

Hallo,

für grobe f. und vorsatz haftet man immer. :

Da ja gerade dies feststeht, ergab sich der Anlaß zur Überlegeung, welche Formulierung besser geeignet sein könnte.

MFG
CLEANER