Daß man als Teilhaber einer GmbH wirklich nur mit der Geschäftseinlage von 50000,-DM oder anteilig entsprechend der Einlage haftet, ist ja so nicht ganz korrekt, oder?
Habe eine Risikokapitalbeteiligung im Auge und will selbstverständlich nur mit meiner Einlage haften.
Auf welche Dinge muß man achten und in welchen Fällen haftet man zwangsweise auch noch mit Privateigentum? (Wie z.Bsp. bei Betrug, Schadensersatz, etc.)
Wie kann man sich davor schützen, daß bei grobem Mißmanagement des Geschäftsführers und Mehrheitseigners privatrechtliche Forderungen auf einen zukommen???
(Ich bin nur Kapitalgeber und werde meine Arbeitskraft zur Zeit nur temporär und nach dem Studium dann u.Umst.dann vollzeit einbringen)
Für mich ist dabei sehr wichtig nur mit meiner Einlage zu haften.
Was tun???
DRINGEND!!!
(da Kapital bis Ende der Woche benötigt wird)
Daß man als Teilhaber einer GmbH wirklich
nur mit der Geschäftseinlage von
50000,-DM oder anteilig entsprechend der
Einlage haftet, ist ja so nicht ganz
korrekt, oder?
Habe eine Risikokapitalbeteiligung im
Auge und will selbstverständlich nur mit
meiner Einlage haften.
Auf welche Dinge muß man achten und in
welchen Fällen haftet man zwangsweise
auch noch mit Privateigentum? (Wie z.Bsp.
bei Betrug, Schadensersatz, etc.)
Wie kann man sich davor schützen, daß bei
grobem Mißmanagement des Geschäftsführers
und Mehrheitseigners privatrechtliche
Forderungen auf einen zukommen???
nun ich wäre bspw. vorsichtig bei offensichtlichen Unmöglichkeiten unter Vorsatz ( Nachweispflicht) - Betrug - mit strafrechtlicher Konsequenz.
(Ich bin nur Kapitalgeber und werde meine
Arbeitskraft zur Zeit nur temporär und
nach dem Studium dann u.Umst.dann
vollzeit einbringen)
Für mich ist dabei sehr wichtig nur mit
meiner Einlage zu haften.
Was tun???
DRINGEND!!!
(da Kapital bis Ende der Woche benötigt
wird)
Ich würde niemals Geld ausgeben, wenn man mich unter Druck setzt !
auch ich würde mein Geld nicht unter so immensem (Zeit-)Druck investieren/einbringen.
Da Du offensichtlich weitere Risiken/Forderungen ausschließen willst, empfehle ich Dir dringend eine VERBINDLICHE (und leider auch kostenpflichtige) individuelle Beratung beim Anwalt/Notar Deines Vertrauens. Die eher allgemeinen (und völlig unverbindlichen) Ratschläge hier, können Dich doch nicht wirklich „beruhigen“?!