Hallo,
wäre folgende Klausel in einem MV rechtsgültig wirksam? Oder benachteiligt sie den Mieter unangemessen.
§ Haftungsausschluss bei verspäteter Übergabe der Wohnung
Sollte Wohng zum vorgesehenen Übergabezeitpunkt (als Datum der Übergabe wird der Mietvertragsbeginn im MV erwähnt) noch von einem Vormieter bewohnt sein, stehen dem Mieter Schadenersatz oder sonstige Ansprüche gg. den VM nicht zu. Gleiches gilt für den Fall der nicht rechtzeitigen Beendigung etwaiger Renovierungsarbeiten (hier ist zu erwähnen, dass am Schluss des Mietvertrags unter „sonstige Vereinbarungen“ steht, dass Renovierungsarbeiten bis zum Mietbeginn vom VM durchgeführt werden).
Der Mieter ist in diesen Fällen jedoch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er dem Vermieter nach dem vorgesehenen Übergabetermin eine Nachfrist von mind.6 Tagen gesetzt hat.
Danke im Voraus!