Hallo!
Nehmen wir an, jemand schreibt ein Buch über Existenzgründung.
Er schreibt natürlich auch einiges rein über Gesetze und Steuern usw.
Und wie das bei Existenzgründern so ist, die wollen auch wissen, wie man verhindert, dass man bestraft wird, wenn man Gesetze übertritt, wie man Schwarzgeld verdient, wie man Beamte austrickst usw.
Also schreibt er munter drauf los, wie andere das machen.
Manchmal schreibt er, wenn es um Gesetze und Steuern geht, sogar locker lässig im Ratgeber-Ton: „Machen Sie es so und so, tun Sie das und das…“
Darf er das? Er ist kein Rechtsanwalt und kein Steuerberater und will keine Rechtsberatung oder Steuerberatung geben und auch, ganz ehrlich, niemand zu etwas verbotenem anstiften.
Was, wenn es aber versehentlich oder fahrlässig doch passiert? Was, wenn er jemand auffordert, etwas zu tun, ohne dass er weiß, dass man das gar nicht darf?
Kann man wegen eines Buches bestraft oder abgemahnt werden?
Vor lauter Sorge darum setzt er schnell folgenden Text an den Anfang des Buches:
Achtung: Ich habe dieses Buch mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Trotzdem übernehme ich für Fehler und Irrtümer keine Haftung. Ich habe mir als Ziel gesetzt, ein Buch zu schreiben, dass jeden Existenzgründer so umfassend und vollständig wie nur möglich informiert über alles, was man wissen muss, und bin zuversichtlich, dieses Ziel auch erreicht zu haben. Trotzdem gebe ich für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr. Die Inhalte dieses Buches dürfen keinesfalls als Rechtsberatung oder Steuerberatung angesehen werden. Ich bin kein Rechtsanwalt und kein Steuerberater und Gesetze ändern sich ständig. Falls Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an mich wenden, ich freue mich über jede Frage.
Ist der jetzt vor jeder Abmahnung sicher?
Grüße
Andreas