Haftungsausschluss für Buch

Hallo!

Nehmen wir an, jemand schreibt ein Buch über Existenzgründung.

Er schreibt natürlich auch einiges rein über Gesetze und Steuern usw.

Und wie das bei Existenzgründern so ist, die wollen auch wissen, wie man verhindert, dass man bestraft wird, wenn man Gesetze übertritt, wie man Schwarzgeld verdient, wie man Beamte austrickst usw.

Also schreibt er munter drauf los, wie andere das machen.

Manchmal schreibt er, wenn es um Gesetze und Steuern geht, sogar locker lässig im Ratgeber-Ton: „Machen Sie es so und so, tun Sie das und das…“

Darf er das? Er ist kein Rechtsanwalt und kein Steuerberater und will keine Rechtsberatung oder Steuerberatung geben und auch, ganz ehrlich, niemand zu etwas verbotenem anstiften.

Was, wenn es aber versehentlich oder fahrlässig doch passiert? Was, wenn er jemand auffordert, etwas zu tun, ohne dass er weiß, dass man das gar nicht darf?

Kann man wegen eines Buches bestraft oder abgemahnt werden?

Vor lauter Sorge darum setzt er schnell folgenden Text an den Anfang des Buches:

Achtung: Ich habe dieses Buch mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Trotzdem übernehme ich für Fehler und Irrtümer keine Haftung. Ich habe mir als Ziel gesetzt, ein Buch zu schreiben, dass jeden Existenzgründer so umfassend und vollständig wie nur möglich informiert über alles, was man wissen muss, und bin zuversichtlich, dieses Ziel auch erreicht zu haben. Trotzdem gebe ich für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr. Die Inhalte dieses Buches dürfen keinesfalls als Rechtsberatung oder Steuerberatung angesehen werden. Ich bin kein Rechtsanwalt und kein Steuerberater und Gesetze ändern sich ständig. Falls Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an mich wenden, ich freue mich über jede Frage.

Ist der jetzt vor jeder Abmahnung sicher?

Grüße

Andreas

Schuster bleib bei deinem Leisten sage ich da nur.

Wer Ratgeber sein will und sich nicht sicher ist ob die Ratschläge die er gibt rechtlich sicher sind, der sollte es bleiben lassen.
Krumme Hunde gibt es schon genug, da ist ein Leitfaden zur Gesetzesübertretung übeflüssig. Existenzgründer brauchen fundierte Anleitungen und keine halbseidenen Tipps.
Der Verfasser (Du) soll die unlauteren Aussagen streichen.
Den Rest bringt der Verfasser auf einer halben A4 Seite unter.

Gruß Rumburak

Kann man wegen eines Buches bestraft oder abgemahnt werden?

ja

Vor lauter Sorge darum setzt er schnell folgenden Text an den
Anfang des Buches:

Achtung: Ich habe dieses Buch mit größter Sorgfalt und nach
bestem Wissen und Gewissen geschrieben. Trotzdem übernehme ich
für Fehler und Irrtümer keine Haftung. Ich habe mir als Ziel

nützt nichts i.H. auf evtl. strafrechtliche Verantwortung, allenfalls etwas i.H. auf zivilrechtliche Haftung.

Hallo!

Vielen Dank für die Antwort!

Kann man wegen eines Buches bestraft oder abgemahnt werden?

ja

Hast du Quellen oder Beispiele? Was kann er dagegen tun?

nützt nichts i.H. auf evtl. strafrechtliche Verantwortung

Kann er wegen „fahrlässiger Anstiftung“ bestraft werden? Gibt es so was?

allenfalls etwas i.H. auf zivilrechtliche Haftung.

Ist das sicher und belegbar?

Grüße

Andreas

Kann er wegen „fahrlässiger Anstiftung“ bestraft werden? Gibt
es so was?

Ich hoffe doch dass es sowas gibt.

Rumburak

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Hallo Rumburak!

Ich hoffe…

Hätte mich auch gewundert, wenn du mal was genau weißt.

Grüße

Andreas

Hallo

Ich hoffe…

Hätte mich auch gewundert, wenn du mal was genau weißt.

Im Gegensatz zu Dir weiss ich es auch.
Einen Rechtsanwalt oder Steuerberater könnte man wegen Anstiftung zu einer Straftat rechtlich belangen. Allerdings nur im Einzelfall und nach umfassender Prüfung.
Einem Schreiberling ohne jegliche fachliche Qualifikation ist es schwer nachzuweisen, dass er wider besseren Wissens jemandem zu einer Staftat rät. Wenn jedoch ein Dritter einem solch halbseidenen Rat folgt und dadurch einen Schaden erleidet, wird er sich eine Teilschuld anrechnen lassen müssen, weil auf eine nicht fachgerechte Beratung hereingefallen ist.

Hier als Antwort sofort zu posten, dass dem Schreiberling wegen seiner unqualifizierten Ratschläge wohl kaum Ungemach droht, da man von ihm einfach keine fachlich fundierte Beratung erwarten DARF,
war mir einfach zu wider.
Ungeachtet dessen, müsste man jeden Einzelfall in dem der Schreiber beratende Aussagen machte, genauestens prüfen.

Tut mir echt leid dass man dem Verfasser wohl nicht an den Karren kann.

Rumburak