Haftungsausschluss gültig?

Hallo,

ich hatte heute mit meinem Chef eine Diskussion über einen fiktiven Fall, der aber genauso auftreten könnte und darüber, wie man eine Haftung verhindern kann.
Ich war diese Woche in Österreich bei einer Firma, an die ich einen Auflieger geliefert habe. Das gesamte Firmengelände war mit Eis und Schnee bedeckt, sodas ein Rangieren ziemlich schwierig war.
Zudem parkten im Rangierbereich noch Pkws, was die Sache nicht erleichterte.
Es ging alles gut, aber ich dachte darüber nach, was wäre wenn?
Darüber sprach ich mit meinem Chef.
Kurze Rede, langer Sinn, er ist der Meinung ich sollte mir vorher eine Erklärung unterschreiben lassen, das ich das Gelände nur auf Risiko des Firmeninhabers befahre. Damit wäre ich aus dem Schneider.
Ich denke, das man jedes Risiko nur umgehen kann, indem ich so ein Gelände erst garnicht befahre.

Wer hat denn nun Recht?
Danke und Gruß
Rocco

Hallo Rocco,

ich hatte heute mit meinem Chef eine Diskussion über einen
fiktiven Fall, der aber genauso auftreten könnte und darüber,
wie man eine Haftung verhindern kann.
Ich war diese Woche in Österreich bei einer Firma, an die ich
einen Auflieger geliefert habe. Das gesamte Firmengelände war
mit Eis und Schnee bedeckt, sodas ein Rangieren ziemlich
schwierig war.
Zudem parkten im Rangierbereich noch Pkws, was die Sache nicht
erleichterte.

es sind objektiv schwierige Umstände

Kurze Rede, langer Sinn, er ist der Meinung ich sollte mir
vorher eine Erklärung unterschreiben lassen, das ich das
Gelände nur auf Risiko des Firmeninhabers befahre. Damit wäre
ich aus dem Schneider.

Der erste Schritt ist, den Firmeninhaber über die Schwierigkeiten zu unterrichten. der Firmeninhaber muss dann entscheiden, ob er den Umständen abhelfen will (Streuen, Schnee räumen, Autos umparken). Wenn er dem nicht abhelfen will oder kann, dann solltest du Dir die haftungsfreistellung unterschreiben lassen.

Ich denke, das man jedes Risiko nur umgehen kann, indem ich so
ein Gelände erst garnicht befahre.

jedenfalls nicht ohne den Abnehmer auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht hast.

Ciao maxet.

Hallo Maxet,

dem Firmeninhaber sind die Zustände seit Wochen bekannt.
Man stelle sich in Österreich im Winter einen Platz vor, der seit m.E. Wochen nicht geräumt oder bestreut wurde. Ich denke nicht, das der Besitzer dies nicht merkt und man ihn erst darauf aufmerksam machen muss.
Ich vergaß zu erwähnen, das die Firma eine Spedition ist und stündlich Lkws dort ein und ausfahren. Der einzige Schutz ist ein Stapel Paletten in der Einfahrt aufgestellt, damit (O-Ton Besitzer) die Fahrer nicht mit Vollspeed auf den Platz fahren.

Meine Frage ist leider nicht beantwortet.
Hätte so eine unterschriebene Erklärung rechtlich Wirksamkeit vor Gericht oder bekommt der Fahrer eine Teilschuld wenn etwas passiert, denn immerhin, so sehe ich es, liegt es in seiner Verantwortung, wenn er so einen Platz befährt.

Gruß
Rocco