Ich bin gerade dabei mir ein altes HAus zu kaufen.
Ich werde es von dem Neffen (Erbe) der letzten Bewohnerinnen kaufen, der also das Haus nicht bewohnt hat.
Nun weiß ich nicht ob ich mich auf folgende Formulierung im Kaufvertrag einlassen soll oder ob es da für mich günstigere Formulierungen gibt die auch der Verkäufer akzeptieren könnte.
„DAs KAufgrundstück mit dem Gebäude geht in dem vorhandenen Zustand auf den Käufer über. Für eine bestimmte Größe, Güte und Beschaffenheit leistet der Verkäufer keine Gewähr, auch übernimmt er keine Haftung für Fehler oder Mängel. Der Verkäufer versichert jedoch, dass ihm verborgene Mängel des Grundstücks oder des Gebäudes nicht bekannt sind.“
Es handelt sich um ein altes Haus (1794) mit einigen Modernisierungen in den 60er Jahren. Es machte auf mich und den Architekten einen sehr guten Eindruck und das Grundbuch ist frei.
Mir widerstrebt nur dieser absolute Haftungsausschluß. Ist das wirklich so üblich?
Der Notartermin ist schon in einer Woche (Eigenheimzulagen-zeitdruck)und meine Anwältin nicht da. :o(
Vielleicht kann mir jemand bessere Formulierungen nennen, die ich dann noch vor oder beim Termin verhandeln kann?
Vielen Dank!!!
„DAs KAufgrundstück mit dem Gebäude geht in dem vorhandenen
Zustand auf den Käufer über. Für eine bestimmte Größe, Güte
und Beschaffenheit leistet der Verkäufer keine Gewähr, auch
übernimmt er keine Haftung für Fehler oder Mängel. Der
Verkäufer versichert jedoch, dass ihm verborgene Mängel des
Grundstücks oder des Gebäudes nicht bekannt sind.“
Nur so werden gebrauchte Häuser verkauft.
Beim Neubau ist das etwas anderes. Das Haus stammt aus dem 18. JH und dafür willst Du noch Gewährleistung haben ?
Keine Panik…
Hallo auch,
willkommen bei www und ich hoffe, du fühlst dich hier wohl. Zu deiner Frage:
„DAs KAufgrundstück mit dem Gebäude geht in dem vorhandenen
Zustand auf den Käufer über. Für eine bestimmte Größe, Güte
und Beschaffenheit leistet der Verkäufer keine Gewähr, auch
übernimmt er keine Haftung für Fehler oder Mängel. Der
Verkäufer versichert jedoch, dass ihm verborgene Mängel des
Grundstücks oder des Gebäudes nicht bekannt sind.“
Ist eine normale Formulierung und bedeutet lediglich, das sich der verkäufer verpflichtet, alle ihm bekannten Mängel dir als zukünftigen Eigentümer mitzuteilen. Für Schäden oder Mängel die er nicht kennt (korrision eines innenliegenden Rohres kann er nicht sehen und kennen) übernähme er also keine Haftung.