Hallo,
alles rein fiktiv natürlich: mal angenommen mehrere Mitglieder des Internetforums wer-weiss-was wollten sich auch mal im real live treffen. Dazu machen sie eine kleine Bergwanderung irgendwo in Deutschland mit anschließendem Grillabend.
Zwei der sagen wir mal 40-50 Personen erklärten sich bereit das ganze zu organisieren (Wanderweg, Grillabend, Unterkunft, usw).
Dummerweise würde was passieren, angenommen
a. ein Materialschaden: Person A macht unabsichtlich irgendwas von Person B kaputt, oder
b. Person C verliert irgendwas, oder
c. ein Personenschaden: Person D rutsch aus und bricht sich den Arm, oder
d. Person E gerät in Streit mit Person F und beim anschließenden Tumult bricht Person E Person F den Finger, oder
e. Person G hat einen Autounfall bei An- oder Abreise.
Da die zwei Organisatoren formelle Einladungen (Zeit, Ort, Inhalt, usw) verschickt hätten und der Teilnehmerkreis doch die übliche Anzahl einer privaten Verabredungen überschreiten würde:
- wäre dies im Sinne des Gesetzes eine offizielle Veranstaltung?
- wären die Organisatoren rechtlich haftbare Veranstalter?
- gäbe es Unterschiede in der Haftung in den oben genannten Fällen a bis e?
- Könnten die Organisatoren durch einen schriftlichen Haftungsausschluß in der Einladung (mit Hinweis, das ganze sei eine rein private Veranstaltung und jeder sei für sich selbst verantwortlich) einer möglichen Haftung bei Sach- oder Personenschäden entgehen?
Rein intuitiv würde ich vermuten (Achtung Laienvermutung): wenn das ganze in der Einladung als rein private Veranstaltung deutlich ausgeweisen wird (incl. Hinweis auf Haftungsausschluss), wären die Organisatoren nicht haftbar. Juristisch richtig?
Danke
cu
Klaus