Hallo,
- wären die Organisatoren rechtlich haftbare Veranstalter?
Ja nu’, grundsätzlich ist auch denkbar, dass sie für was
haften müssen, ja.
Die beiden Organisatoren würden diese Arbeit freiwillig machen, und da es schon einiges an Aufwand ist wären sie natürlich nicht bereit diesen zu leisten wenn sie auch noch für irgendwelche Missgeschicke während des Treffens haftbar wären
- gäbe es Unterschiede in der Haftung in den oben genannten
Fällen a bis e?Klar. Aber allen gemein ist, dass nicht „der Veranstalter“ für
die Schäden haften muss, sondern allenfalls derjenige, der den
Schaden angerichtet hat.
Das wäre die Frage: klar, wenn jemand vorsätzlich einem anderen Schaden zufügt ist der Verursacher haftbar. Im Kern geht es bei den ganzen Fragen um die Situation, daß jemand einen Unfall hat: sind dann die Organisatoren haftbar oder wäre, ggf. durch Haftungsauschluß, die Privathaftung der einzelnen Teilnehmer in der Pflicht.
- Könnten die Organisatoren durch einen schriftlichen
Haftungsausschluß in der Einladung (mit Hinweis, das ganze sei
eine rein private Veranstaltung und jeder sei für sich selbst
verantwortlich) einer möglichen Haftung bei Sach- oder
Personenschäden entgehen?Das brauchen sie gar nicht. Sie haften sowieso nicht in dem
Umfang, den du anzunehmen scheinst, s
ist das jetzt nicht im Widerspruch zu „Ja nu’, grundsätzlich ist auch denkbar, dass sie für was haften müssen, ja.“?
sondern nur für den Mist,
den sie selbst bauen. Grundsätzlich sind Haftungsausschlüsse
denkbar, wobei hier verschiedene Einschränkungen zu beachten
sind:
- Die Haftung für Vorsatz kann im Voraus nicht erlassen
werden. Wer also einem anderen absichtlich den Finger bricht
oder was auch immer, haftet dafür.
ok, Vorsatz wär auch nicht so das Thema, eher unvorhergesehene Unfälle
- Bei dem Haftungsausschluss würde es sich um AGB handeln. Es
gilt also AGB-Recht, und daraus ergeben sich weitere
Einschränkungen.
oh, welche?
Nochmals vielen Dank,
cu
Klaus