Zwei Partner wollen zwecks Kauf und Vermietung einer Gewerbeimmobilie eine GbR gründen.
Partner A bestreitet die Einlage mit der die Immoblie erworben werden soll aus liquiden Mitteln.
Partner B nimmt für seinen Anteil an der Kaufsumme einen Kredit auf für den als Sicherheit die Immobilie und die dazugehörenden Mietverträge dienen.
Wie lässt sich nun durch Gestaltung dieser Kreditverträge bzw. durch vertragliche Gestaltund ges Innenverhältnisses oder durch einen privaten Vertrag zwischen A und B (dieser besitzt eine schuldenfreie Wohnimmobilie) das Ausfallsrisiko für A auf die Höhe seiner Einlage bzw auf sein prozentuales Engagement begrenzen.
ZUr Verdeutlichung:
Wenn sich durch die Vermietung kein Gewinn erzielen lässt und ein notwendiger Verkauf der Immobilie lediglich in Höhe des Kredites von B realisiert werden kann, dann erhält die Bank diese Summe, B ist quasi schuldenfrei und A hat seine gesamte Einlage verloren - ein ungleiches Risiko bei ansonsten gleich verteilten Chancen auf Gewinn.
Deckt der Erlös der Immobilie nicht den Kredit, dannn müsste A nach meinem Verständnis der gesamtschulnerischen Haftung sogar Teile der Schulden von B aus seinem Privatvermögen tragen.
Dies sollte vermieden werden.
Wie?
Vielen Dank!
Auf diese Frage kann ich leider nicht antworten, da ich kein Jurist bin - sich sollten einenAnealt für Gesellschaftsrecht befragen.
Hallo
Dies sollte vermieden werden.
Wie?
Indem sich A und B jeweils eigene Projekte verwirklichen mit solchen Investitionspartnern, mit denen Voraussetzungen/Ziele/Risiken harmonieren 
Eine Haftungsreduzierung ist bei der GbR weder vorgesehen noch möglich.
In einer GbR wird mit den Beiträgen der Gesellschafter ein Gesellschaftsvermögen gebildet, jedoch haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten.
http://www.starting-up.de/recht/unternehmerhaftung/p…
Grundsätzlich wird dabei von gleichen Beiträgen ausgegangen - BGB § 706.
Wenn die Beteiligten aber so unterschiedliche Beiträge in so unterschiedlicher Form leisten, dann ist das auch nicht durch einen Gesellschaftervertrag zu reparieren, die GbR als Rechtsform nicht zu empfehlen.
Im beschriebenen Fall bringt A das Geld und B das Risiko. Wer mag hier darauf hoffen wollen, dass das gutgeht? Wenn A durch B alles verloren hat, dann nutzt es ihm nichts, wenn er im Innenverhältnis einen Ausgleichsanspruch gegen B hat, der niemals realisierbar ist.
Trotzdem wären mehrere Möglichkeiten denkbar, gleichwertige Start-/Risiko-Verhältnisse herzustellen:
-
Ebenso wie das Darlehen von B wird die Einlage von A durch entsprechende Sicherungshypthek auf die gemeinschaftliche Immobilie gesichert. Dann würde sich auch zeigen, ob das Konstrukt haltbar ist, d.h. ob die Bank mit der nachrangigen Sicherung ihres Darlehens an B einverstanden wäre (weil 2 gleichrangige Sicherungseinträge nicht möglich sind). Das wird in der Realität allerdings kaum der Fall sein.
-
B sichert sein Darlehen durch seine schuldenfreie Wohnimmobilie und bringt damit ebenso wie A das Startkapital zum Erwerb der GbR-Immobilie in Geld ein. Dann ist die gemeinschaftliche Immobilien von Seiten beider Partner frei von einer Grundschuldbelastung.
-
Die GbR A+B finanziert den Erwerb der gemeinschaftlichen Immobilie durch ein gemeinschaftliches Hypotheken-Darlehen auf die GbR-Immobilie und A legt sein vorhandenes Kapital anderweitig an.
-
A+B teilen die Immobilie in Sondereigentum auf (entsprechend WEG-Recht, aber auch bei Gewerbe möglich), dann ist jeder frei sein Sondereigentum zu belasten/zu veräußern und dann ist die Haftungsbegrenzung automatisch „eingebaut“.
Grüsse Rudi
Zunächst herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort und die darin aufgezeigten Wege.
Vielleicht erlauben Sie mir eine Nachfrage:
Welche Problematik steht folgendem Konstrukt entgegen:
Ausgangssituation wie ursprünglich beschrieben, B sichert A vertraglich zu, im Falle einer Inanspruchnahme von A über seine prozentuale Beteiligung hinaus, diese Belastung durch das Privatvermögen von B zu ersetzen, gesichert durch den Wert der Privatimmobilie.
Dennoch vielen Dank für die Mühe und den Hinweis.