Haftungsbegründende Kausalität

Hallo!
Ich habe hier einen Rechtsfall zu lösen und bin mir hinsichtlich der haftungsbegründenden Kausalität nicht ganz sicher. Der Fall lautet:
„G ist Geselle des Elektrikers E. E erhält von Bauer A den Auftrag eine defekt Stromleitung in dessen Stall zu reparieren. E und G machen sich deshalb am selben Tag noch an die Arbeit. Als E Mittagspause machen will, bittet er den stets ordentlichen G, währenddessen mit der Reparatur fortzufahren. Aus Versehen schneidet der kurz unaufmerksame G jedoch während dieser Zeit ein Stromkabel durch, was sobwohl auf dem Hof des A als auch auf dem Grundstück des benachbarten Bauern B zu einem Stromausfall führt. Der elektrische Weidezaun des B, der dessen 50 Kühe umringt, ist dadurch außer Betrieb gesetzt. 15 Kühe, die ihr Glück schnell bemerken, laufen deshalb von der Weide in den angrenzenden Wald und sind nicht mehr auffindbar.“

So nun bin ich gerade dabei zu prüfen, ob G eine unerlaubte Handlung begangen hat. Und wie gesagt bin ich mir beim Punkt „haftungsbegründende Kausalität“ nicht sicher, ob diese gegeben ist. Konnte der G wirklich damit rechnen, dass die Kühe ausbüchsen. Und was ist mit dem Schutzzweck der Norm? Ist dieser erfüllt?

Danke schonmal für eure Hilfe!

Hallo,

da wir hier ja keine fremden Hausarbeiten lösen: Was sind deine bisherigen Überlegungen zur Adäquanz (http://www.paux.de/word/m/l/t/gegen-die-adaequanzthe…)?

Und auch hier würde ich mal nachsehen, wo die Grenzen liegen, wobei man schon sieht, dass BGH und Lehre durchaus unterschiedlicher Auffassung sind, was noch in der Haftung ist und was nicht (was nicht nur eine Kausalitätsfrage ist):

http://brand.uni-mannheim.de/lehre/mat/hws09_10/haft…

VG
EK

Also die Adäquanz hätte bejaht. Der G befand sich ja auf einem Bauernhof und es war nicht total unwahrscheinlich und außerhalb jeglicher Lebenserfahrung,dass mit dem Strom auch Weidezäune betrieben werden und diese eben durch den Stromausfall ausfallen.

Jedoch hinsichtlich dem Schutzzweck der Norm hab ich keine Rechte Ahnung, weil ich auch nicht so ganz verstehe, was damit gemeint ist. Ich habe hierzu schon viel gegoogelt und mir notiert: Soll die Norm gerade vor dem Schaden schützen, der durch die Verletzungshandlung eingetreten ist.
Jedoch stellt sich mir die Frage, welche Norm denn nun hier gemeint ist?

Hallo,

Sieh mal in dem von mi eben verlinkten Skript auf S. 31ff. nach. Es geht um die wertende Frage, ob denn diese Anspruchsgrundlage auch ganz weit entfernte Folgen abdecken soll, bei denen Handlungen Dritter hinzutreten.

VG
EK

Hmm…ich würde demnach fast sagen, dass der Schutzzweck der Norm und demnach die haftungsbegründende Kausalität gegeben ist.
Es handelt sich ja hier nicht um eine extrem weit entfernte Folge würd ich sagen…