Haftungsbereich

Hallo! Ich habe eine Rechtsfrage.

Mutter (M), Vater (V), Sohn (S, 28J):

Vorgeschichte: V und M sind 20 Jahre verheiratet, dann 8 Jahren geschieden.
Nach der Scheidung M heiratet wieder. S bleibt bei V ohne jeglichen Kontakt zu M.

Aktuell: V stirbt und hinterlässt sein Vermögen an S.
M ist absolut verschuldet (Bankdarlehen, Hypotheken).

Frage: Muss S für Schulden von M haften? Falls ja wie weit?

Hallo,

warum sollte S für M haften? Wird er schpn heute für Schulden von M gepfändet (für die er sich ggf. verbürgt hat)?

Meins ist meins und Sippenhaft haben wir glücklicherweise nicht. D.h. S kann sich seiner Mios erfreuen, auch wenn M noch so tief in der Kreide steckt, solange er nicht gerade Bürge für irgendwelche Verbindlichkeiten der M ist, oder irgendwo als Gesamtschuldner mit in der Haftung steht.

Was natürlich mal passieren könnte, wäre die Frage ggf. für M Unterhalt leisten zu müssen, wenn M nicht mehr in der Lage ist, sich selbst unterhalten zu können. Aber dabei geht es dann eben wirklich nur um laufenden Unterhalt in klar begrenzter Höhe und nicht um die Übernahme oder Haftung für die Schulden. Ob vorliegend allerdings überhaupt Unterhaltsansprüche durchsetzbar wären, ist fraglich.

Gruß vom Wiz

Vielen Dank für die Antwort.

Gruß RS