Haftungsbeschränkung

Guten Tag, Experten!

Ich habe folgende Fragen bzgl. Haftungsbeschränkung:

  1. Haftet eine GmbH / UG (haftungsbeschränkt) bei Schadenersatzansprüchen jedlicher Art nur mir ihrem Stammkapital und ohne Rückgriff auf die Gesellschafter und Geschäftsführer?

  2. Läßt sich bei einem Softwarelizenzvertrag die Haftung ausschließen?

Wäre super, wenn jemand die Fragen beantworten könnte!

Beste Grüße

Cali

Hallo,

  1. Haftet eine GmbH / UG (haftungsbeschränkt) bei
    Schadenersatzansprüchen jedlicher Art nur mir ihrem
    Stammkapital und ohne Rückgriff auf die Gesellschafter und
    Geschäftsführer?

man kann nur mit seinem Vermögen haften aber nicht mit seinem Kapital. Ansonsten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft…

Gefunden mit:
http://www.google.de/#hl=de&q=ug&aq=f&aqi=g10&aql=&o…

C.

Hallo,

  1. Läßt sich bei einem Softwarelizenzvertrag die Haftung
    ausschließen?

im Rahmen des gesetzlich zulässigen.

Ein rundum-sorglos-stellmichfreivonallenansprüchen-Haftungsausschluss ist in der Regel unzulässig und somit unwirksam.

Gruß

S.J.