Haftungsfrage bei Ofenheizung

Hallo Wissende,

nehmen wir einmal an, man hat eine Eigentumswohnung älteren Baujahrs. Diese Wohnung hat keine normale Heizung, wo man einfach dreht und es warm wird, sondern eine Ofenheizung.

Wie sieht es denn da eigentlich mit der Haftungsfrage aus, wenn man die Wohnung vermietet? Der Mieter muss ja im Winter jeden Tag mit offenem Feuer hantieren. Außerdem hat der Mieter vielleicht kleine Kinder, die mal die Ofentür aufmachen und schauen, was da drin ist …

Es kann auch sein, dass der Mieter über Weihnachten zwei Wochen wegfährt, und dann heizt natürlich niemand. Was, wenn dann ein Wasserrohr einfriert?

Kurz gesagt: Wie schützt man sich dagegen, dass das Haus abfackelt, die Rohre einfrieren, oder überhaupt jemand zu Schaden kommt? Man muss ja davon ausgehen, dass der Mieter einer solchen Wohnung finanziell nicht unbedingt so gesegnet ist, dass er für solche Schäden aufkommen kann.

Schöne Grüße

Petra

Hallo Petra,
ich sehe nicht, wieso bei einer Ofenheizung eine andere Haftpflichregelung sein soll, als in einer anderen Wohnung.
Auch in einer anderen Wohnung kann eine Kerze umfallen und einen Wohnungsbrand verursachen, oder das Heizungsventil kann undicht werden und es troft Wasser aufs Parkett, oder die Waschmaschine läuft aus und der Untermieter hat einen Wasserschaden.
Ein Ofen ist nur kein besonders gefährliches Gerät.
Und für Wasserleitungen gilt wenn man längere Zeit nicht da ist: Anschlusshahn für die Wohnung zudrehen und das Restwasser aus den Rohrleitungen noch abfließen lassen. Das machen wir auch immer, auch mit gasheizungsbeheizter Wohnung
Gruß pucky

Hallo,

wenn einem nur die Eigentumswohnung gehört und es noch mehrere dieser im Haus gibt, ist per Gesetzt eine Feuerversicherung Pflicht.
Diese deckt dann die Schäden am/im Gebäude.
Nicht jedoch die Schäden des Mieters oder an den Kinden!:wink:

VG René

Hallo Pucky,

aha, ok, dann erscheint ein Ofen nur mir so gefährlich?

Und für Wasserleitungen gilt wenn man längere Zeit nicht da
ist: Anschlusshahn für die Wohnung zudrehen und das Restwasser
aus den Rohrleitungen noch abfließen lassen. Das machen wir
auch immer, auch mit gasheizungsbeheizter Wohnung

Auf so eine einfache Lösung wäre ich gar nicht gekommen!

Na dann muss ich mich mal umschauen, ob es so eine hypothetische Wohnung mit Ofenheizung nicht auch in der Wirklichkeit gibt :wink:

Schöne Grüße

Petra

Interessant. Bitte Fundstelle für das Gesetz.

vnA

Interessant. Bitte Fundstelle für das Gesetz.

Fundstellen werden doch total überbewertet :wink:

Hallo vnA,

ich hab leider auch keine Fundstelle, aber ich hab da auch was im Sinn, dass ein vermietetes Mehrfamilienhaus mit Feuerversicherung versehen werden muss. Vielleicht findet sich ja ein Immobilienverwalter, der den Passus weiss?

VG
Mela

Hallo,

http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__21.html

§21WEG, 5

Ob es allerdings (noch) als Pflicht zu betrachten ist…hab ich jetzt Zweifel?
War allerding 2007 ne Prüfungsfrage und die musste mit ja, da Pflichtversicherung beantwortet werden.
Daher war/ist es so in meinem Kinderköp´l drin!

VG René