angenommen, ein Erstklässler (als 6 Jahre alt) würde beim Betreten des Klassenzimmers über den Tragegurt der abgestellten Tasche des Lehrers stolpern, diese würde vom Tisch fallen und das private Handy des Lehrers ginge dabei kaputt. Wer würde in solch einem Fall für den Schaden haften?
Die Eltern (bzw. deren Versicherung)? Das Kind hätte zwar (unabsichtlich) den Schaden verursacht, aber die Aufsicht würde ja der betroffenen Lehrkraft obliegen.
Der Lehrer selbst? Immerhin ja die Aufsichtsperson und auch insofern zumindest mitschuld, dass der Tragegurt der Tasche unsachgemäß verstaut war und zur Stolperfalle wurde.
Die Schule? Müsste eine Schule für solche Fälle nicht versichert sein? Oder würde so eine Versicherung nur zahlen, wenn es sich bei dem kaputtgegangenen privaten Gegenstand um ein Objekt handeln würde, dass der Lehrer zu Lehrzwecken für den Unterricht gebraucht hätte?
Es gibt Haftpflicht-VS (der Eltern natürlich),die auch Schäden übernehmen, die nicht haftende Kinder verursachen.
Übrigens ein seltener Fall. Eine VS haftet freiwillig für Schäden ohne Rechtsgrundlage !
angenommen, ein Erstklässler (als 6 Jahre alt) würde beim
Betreten des Klassenzimmers über den Tragegurt der
abgestellten Tasche des Lehrers stolpern, diese würde vom
Tisch fallen und das private Handy des Lehrers ginge dabei
kaputt. Wer würde in solch einem Fall für den Schaden haften?
In vielen neuen Privathaftpflichtversicherungen sind Schäden von deliktunfähigen Minderjährigen mitversichert.
Deshalb empfehle ich Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen.
Dieser prüft dann, ob der Schaden erstattet oder abgewehrt wird.
angenommen, ein Erstklässler (als 6 Jahre alt) würde beim
Betreten des Klassenzimmers über den Tragegurt der
abgestellten Tasche des Lehrers stolpern, diese würde vom
Tisch fallen und das private Handy des Lehrers ginge dabei
kaputt. Wer würde in solch einem Fall für den Schaden haften?
Für den Schaden am Kind könnte der Lehrer ganz eventuell verantwortlich sein.
Für den Schaden am Telefon haftet NIEMAND.
(Und das sollte der Lehrer auch eigentlich wissen. Schließlich hat der öfters mal Umgang mit Kindern.)
Der Hinweis auf die Privathaftpflicht mit der Sonderklausel ist sehr gut, denn oft fühlt man sich als Elternteil ja doch verantwortlich für Schäden, die das Kind verursacht.