Hallo,
mal angenommen, jemand hat einen Nebenerwerbsbetrieb im Bereich Computerdienstleistungen. Er soll ein VPN übers Internet zwischen zwei Firmen einrichten. Es gibt keinen Vertrag zwischen dem Computerdienstleister und den Firmen, abgerechnet wird rein auf Stundenbasis.
Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn den Firmen Schaden entsteht, z.B. wenn sich jemand über den eingerichteten Internetzugang bzw. das VPN in die Firmen einhackt und Firmendaten entwendet? Haftet der Computerdienstleister? Generell? Nur bei Fahrlässigkeit?
Danke
Martin
Haftet der Computerdienstleister?
So wie jeder andere, der Dienstleistungen anbietet, ob Maurer, Heizungsbauer oder Netzwerker. Wer so etwas macht, sollte deshalb auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben, dürfte bei EDV knapp vierstellig pro Jahr sein.
Ob ein Schadenersatzanspruch vorliegt, wird dann im Einzelfall zu klären sein. Bei offensichtlich grob fahrlässiger Arbeit kann das dann auch mal recht teuer werden. Wobei ich hier auch dann Fahrlässigkeit bejahen würde, wenn die notwendigen Kenntnisse schlicht fehlten. Ein Lehrling sollte auch keine Gastherme anschließen, auch wenn er sich noch so anstrengt, alles richtig zu machen.
Meine persönliche Meinung dazu: Die Absicherung von Computernetzwerken sollten halt nur Leute machen, die sich damit auch auskennen. Ob ein „Gelegenheitsadmin“ die notwendige Erfahrung hat, kann man durchaus in Zweifel ziehen, das Thema VPN ist komplex. Entsprechende Kurse der bekannten Hersteller (Cisco & Co.) sind zwar meist eher Geldmacherei, haben aber durchaus auch ihren Sinn.