Haftungsfrage - Hausbau

Moin alle zusammen,

ich habe nur eine kleine Frage, die die Haftung betrifft.

Ein Bauträger baut ein Haus, der Eigentümer (naiv und gutgläubig) wird über zig Monate für einen Gewährleistungsanspruch hingehalten und nun ist die Firma nicht mehr erreichbar - wahrscheinlich insolvent (da nicht nur der eine Eigentümer Schäden bemängelte) - wer haftet für die zugesicherte Zeit (5 Jahre) für die Mängelbeseitigung?
Meiner Meinung nach niemand, oder irre ich mich da?

Würde mich freuen, wenn mich jemand dazu aufklären kann.

Gruß
Molika

Hallo Molika,
bin zwar kein Jurist, würde aber nach Bauchgefühl sagen, dass das ein typischer Fall von „Pgh“ ist („Pech gehabt“).
MfG BM

Hallo,

bin zwar kein Jurist, würde aber nach Bauchgefühl sagen, dass
das ein typischer Fall von „Pgh“ ist („Pech gehabt“).

ich bin auch kein Jurist und mir sagt mein Bauchgefühl, dass man zum einen mal mit dem Insolvenzverwalter oder (falls doch keine Insolvenz vorliegt) mit einem Anwalt. Und weiter sagt mein Bauchgefühl, dass vielleicht vom ausführenden Handwerker was zu holen sein könnte, was darauf ankommt, was für Mängel vorliegen.
Und was machen wir nun mit unseren Bäuchen?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Loderunner,
da gibt es viele Möglichkeiten: Erste: auf den „bauch“ hören.
2. Insolvenzverwalter o. k., aber was ist, wenn Insolvenz mangels Masse abgelehnt wird? Handwerker: Wenn es eine GmbH war, nutzt der einzelne Handwerker auch nicht viel. Leider habe ich immer wieder die Erfahrung machen dürfen, dass der Ehrliche der Doofe ist und Betrüger vom Gesetz bzw. Gesetzgeber watteweich geschützt sind.
Klar, wenn der Handwerker Einzelunternehmer ist, dann käme einiges in Betracht, aber gerade bei Bauleistungen ist doch heute selten einer so unbedarft und betreibt dieses Gewerk als privat haftender Unternehmer.

Der Fragesteller sollte die Bauunterlagen und Verträge schnellstens einem Juristen vorlegen, damit dieser ihn allumfassend berät.

MfG und ein schönes Wochenende wünscht BM

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