Nachdem ich den Wagen meiner Frau zu ATU zwecks einer Reparatur des Scheibenwischers gebracht hatte war nach der Reparatur die Scheibe gesprungen.
Allerdings war vor der Reparatur in der Frontscheibe schon ein kleiner Riss in der Scheibe.
ATU behauptet, dass der zweite Riss nur entstanden ist weil der 1. Riss bereits vorhanden war und will die Kosten für eine Reparatur somit nicht übernehmen.
„So ein zusätzicher Riss in der Frontscheibe bei bestehen eines Risses basiert auf den starken Temperaturwechsel zwischen Außen- und Innentemperatur. Somit können wir nicht für den 2. Riss haften.“ - Aussage Nll ATU Böblingen
ich meine, die von ATU haben nicht so ganz unrecht - selbst ein kleiner Riss in der Frontscheibe ist eine Zeitbombe und es ist nur eine Frage der Zeit, wann er größer wird bzw. die komplette Scheibe reißt. Dies kann durch Temperaturunterschiede, durch fahren über ein Schlagloch oder sonstige Druckbeanspruchung der Scheibe passieren!
Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten.
Natürlich kann eine angerissene Frontscheibe weiter reissen, wenn man zum Beispiel über eine Unebenheit fährt oder das Fahrzeug auf die Hebebühne fährt. Das stellt aber kein Verschulden von ATU her. Die Aussage des Temperaturrisses würde ich so nicht unterschreiben, da ich sowas in der Praxis noch nie erlebt habe.
Was natürlich immer wieder mal vorkommt, ist, das man bei abgenommen Wischerblatt den Wischerarm auf die Scheibe knallen lässt. Dabei kann diese auch kaputt gehen. Das kannst du aber seber prüfen, indem du das Wischerblatt entfernst und nur den Arm auf die Scheibe legst. Dann schaust du, wo er aufliegt und ob dann in dem Drehbereich auch der neue Riss beginnt, bzw. dort ein Einschlag zu sehen ist.
Letztendlich ist es aber so, das eine Werkstatt niemals für Vorschäden einsteht und die Scheibe sowieso gewechselt werden müsste. Diese Kosten nun auf ATU abzuwälzen finde ich nicht fair.
Hallo,
leider muss ich ATU recht geben, sofern der 2. Riss vom ersten ausgeht, bzw. mit ihm in Verbindung steht. Die Scheibe steht unter Spannung, da braucht es nicht viel, dass bei ein Riss sich erweitert.Befindet sich der Riss an einer anderenn Stelle als der erste ( andere Scheibenseite) besteht auf jeden Fall kein Zusammenhang. Dann solltest Du im Streitfall die KFZ-Innung aufsuchen, die vermitteln dann.
Gruß
Hallo Fabian!
Da sieht es schlecht für dich aus. Auch mit einer Klage und Anwalt wirst du da nicht weiterkommen.
Über die Versicherung abwickeln, Eigenanteil bezahlen und gut.
hast du eine haftpflichtversicherung? wenn ja dann hier
ein spezialist für solche sachen;
rechtsanwalt scheid in zell am hammersbach, er ist ein
echter spezialist in solche sachen und wenn du haftpflicht hast kümmert er sich um alles ohne dass es dich etwas kostet!
genaues kann ich dazu nicht sagen da das meine rechtlichen kompetenzen übersteigt…vom gefühl her würde ich mit ATU streiten über die kostenübernahme…jedoch ist zu sagen das die scheibe vermutlich sowieso früher oder später gesprungen wäre da ja schon ein riss vorhanden war…und bei heftigen temperaturwechsel die risse weiterreißen oder die scheibe eben komplett springt…wenn nicht bei ATU in der werkhalle, dann beim parken in der nächsten tiefgarage oder beim herausfahren in die kälte…tut mir leid das ich da keinen detailierten rechtlichen rat geben kann