Haftungsfrage - Onlineverkauf

Moin

Haftungsfrage bei falsch deklariertem Produkt beim Onlineverkauf.

Am Beispiel von CD/MP3-Autoradios (rein hypothetisch):
Ein Verkäufer stellt in einem Onlineshop ein normales CD-Autoradio (ohne MP3) in die Rubrik „CD/MP3-Autoradios“. Daneben gibt es noch eine Rubrik „CD-Autoradios“ (ohne MP3). Das Radio ist nur schwerlich von einem baugleichen anderem Radio zu unterscheiden, welches allerdings die MP3-Funktion unterstützt. Die Unterscheidung von beiden liegt nur in einer kurzen Abkürzung im Produktnamen.
Ein potentieller Käufer sucht nun ein CD/MP3-Autoradio in eben dieser Rubrik und geht davon aus, dass die gefundenen Ergebnisse eben das sind was die Rubrik anpreist. Wenn, wie oben beschrieben, die Produktunterscheidung zwischen normalen und mit MP3, und damit die Qualität respektive Ausstattung des Produktes, so wage ausfällt, das man schon sehr genau hinschauen muss, ist die Täuschung komplett.

Die Frage ist nun, ob der Käufer, der ein CD-Autoradio erstanden hat, jedoch eines mit MP3 haben wollte, den Verkäufer in irgendeiner Weise zu Rechenschaft ziehen kann? Der Verkäufer hat sein Produkt zwar in der Produktbeschreibung nicht explizit als MP3 tauglich beschrieben, da es aber ein fast gleiches Produkt gibt das MP3 hat und er sein Angebot dazu auch noch in der falschen Rubrik (mit MP3) angeboten hat, ob wissentlich oder aus versehen ist irrelevant (nicht nachweisbar), müsste er doch dafür irgendwie haftbar gemacht werden, zwecks Täuschung?!

Im voraus Vielen Dank

Jim

Hallo Jim,

in anbetracht dessen wieviel bei Ebay in der falschen Kathegorie eingestellt ist, kann ich mir das nicht vorstellen.

Gruß Ivo

Hi,

Die Frage ist nun, ob der Käufer, der ein CD-Autoradio
erstanden hat, jedoch eines mit MP3 haben wollte, den
Verkäufer in irgendeiner Weise zu Rechenschaft ziehen kann?

Gegenfrage: Was machst Du, wenn Du zuhause feststellst, daß Du ein Stück Schweineschnitzel gekauft hast, aber dachtest, es handele sich um Hähnchenfleisch, weil die Packung in der Abteilung Geflügel lag?

Der Verkäufer hat sein Produkt zwar in der Produktbeschreibung
nicht explizit als MP3 tauglich beschrieben, da es aber ein
fast gleiches Produkt gibt das MP3 hat und er sein Angebot
dazu auch noch in der falschen Rubrik (mit MP3) angeboten hat,
ob wissentlich oder aus versehen ist irrelevant (nicht
nachweisbar), müsste er doch dafür irgendwie haftbar gemacht
werden, zwecks Täuschung?!

Der langen Rede kurzer Sinn: Du hast nicht richtig aufgepaßt und willst den Schaden auf einen anderen abwälzen. Wird hier nicht klappen und ich vermeide bewußt das Wort „leider“.

Gruß,
Christian

Hallo!

Gibt es eine eigene Rubrik für „Autoradios mit CD“ eigentlich? Meines Wissens gibt es bei eBay nur eine Kombi-Rubrik „Autoradios mit CD & MP3“ - also „Radio mit CD“ bzw. „Radio mit MP3“. Sollte dies so sein, besteht für den Anbieter keine Unterscheidungsmöglichkeit beim Einstellen. Er muss seine Produktfeatures also entweder in der Produktbeschreibung nennen bzw. der Käufer sollte sich entsprechend informieren.

Wie war die Produktbeschreibung? Normalerweise sind doch aus der Modell-Nummer des Radios die technisches Details zu erkennen.

Gruß
Falke

Moin

Bei Ebay wird in der Tat nicht zwischen CD und MP3 unterschieden, sondern beide in einer Rubrik gesammelt aufgeführt. Ich sprach jedoch nicht von Ebay im speziellen.

Wie ich bereits erwähnte sollte dies lediglich eine hypothetische Fragestellung darstellen. Also für den Fall, dass irgendein Onlineshop seine Rubriken differenziert ausschreibt. Auch sollte das Beispiel CD/MP3-Autoradio nur stellvertretend für alle denkbaren Fälle herhalten.
Gewählt habe ich dieses spezielle Beispiel aus dem Grund, da ich tatsächlich beinahe in eine solche Täuschung, oder besser, in ein solches „Missverständnis“ zu diesem Thema hineingeraten bin.

Wie dem auch sei …
Die (hypothetische) Frage bleibt dieselbe:
Ist ein Käufer vollständig für eine solche, nur sehr wage zu durchschauende Artikelbeschreibung im Zusammenhang mit einer Einordnung des Produktes in eine falsche Rubrik seitens des Verkäufers, verantwortlich? Ist er also im Sinne von Gewissenlosigkeit selber Schuld, trotz einer offensichtlichen Verschleierung bzw. Täuschung durch den Verkäufer? Trägt nicht auch der Verkäufer eine gewisse Verantwortung respektive Pflichten gegenüber dem Käufer; Stichworte wie eindeutige Kennzeichnung der Produkte etc.?

Jim