Haftungsfrage

Hallo,

Der fiktive Herr I. Rubis hat an seiner Grundstücksgrenze einige Bäume stehen, ca. 20 m hoch. Er befürchtet nun, dass bei den immer mehr mehr auftretenden Stürmen diese Bäume umgeworfen werden könnten. An sich kein Problem, solange sie nicht auf das Nachbarhaus fallen.
Die Bäume sind nach seiner laienhafter Meinung gesund und gut in dem felsigen Untergrund verankert.

Die Frage ist nun, ob Herr I.Rubis haften müsste, falls ein Sturm einen seiner Bäume umbläst und dadurch ein Schaden bei Dritten (wie z.B. am Nachbarhaus) entsteht. Er hatte von anderer Seite gehört, dass bei solchen Schäden nicht der Baumeigentümer haften muss. Wenn es so wäre, würde er gerne wissen, aus welcher Vorschrift das hervorgeht.

Gruss und Dank

Iru

Hallo Iru,

Die Frage ist nun, ob Herr I.Rubis haften müsste, falls ein
Sturm einen seiner Bäume umbläst und dadurch ein Schaden bei
Dritten (wie z.B. am Nachbarhaus) entsteht. Er hatte von
anderer Seite gehört, dass bei solchen Schäden nicht der
Baumeigentümer haften muss. Wenn es so wäre, würde er gerne
wissen, aus welcher Vorschrift das hervorgeht.

§ 823 Abs. 1 BGB:
„Schadensersatzpflicht.
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Wenn kein Vorsatz und keine Fahrlässigkeit da waren (= gesunder Baum), dann haftet der Baumbesitzer IMHO nicht.

Grüße,
Tinchen

Hi,

kommt darauf an:

http://www.sueddeutsche.de/geld/sturm-wenn-der-baum-…

Nach Auskunft unseres Versicherers, ist es meist so, daß die Gebäudeversicherung des Geschädigten für den Schaden aufkommen muß, wenn der Baum gesund war. Deswegen haben wir alle Nebengebäude in die Gebäudeversicherung mit aufgenommen, da der Nachbar einige große Bäume Nahe der Grundstücksgrenze stehen hat.

Gruß
Tina

Hallo,

aber nur wenn sich ein Sachverständiger die Bäume regelmäßig
angeschaut und für sicher befunden hat.
siehe dazu den BGH;

Urteil vom 2. Juli 2004 (NJW 2004, 1381; AUR 1/2005, 34 und AUR 3/2005,
104; DS 2005, 302¸WF 4/2004, 171)
weist der BGH jetzt ausdrücklich darauf hin, dass es sich auch bei der
Frage der Häufigkeit der Baumkontrollen jeweils um eine :Einzelfallentscheidung handelt nach folgenden Punkten:
-Zustand des Baumes
-Standort des Baumes
-Zumutbarkeit der erforderlichen Maßnahmen
-Status des Verkehrssicherungspflichtigen Privat oder Geschäftlich

Wenn man also sicher gehen will, sollte man seine Bäume regelmäßig durch einen Sachverständigen kontrollieren lassen.
Nur dann hat man seiner Verkehrssicherungspflicht ausreichend
genüge getan und das zumutbare zur Abwendung von Schäden an anderen gemacht.

Hallo,

ist in den Weiten des Internets das Urteil eventuell auch im Wortlaut zu finden und wird der Begriff „Sachverständiger“ darin explizit erwähnt?

Grüße

=^…^=

Hallo,

ich habe mit Franks Worten gegugelt und bin fündig geworden. Zwar habe ich nicht das Urteil gefunden, jedoch fundierte Hinweise auf die Haftung. Eins ist jedenfalls klar - selbst wenn dir ein Sachverständiger sagt, dass der Baum ok ist und er fällt trotzdem um, dann bist du dennoch nicht so einfach aus der Haftung raus.

Ich denke, dass der fiktive Herr I. Rubis die Bäume absägen wird, denn obwohl sie gesund sind und manchem widerstanden haben, stellen sie bei einem Sturm ein unkalkulierbares Risiko dar. Es ist zwar schade um die Bäume, aber immer noch besser, als ein neues Haus bezahlen.

Gruss

Iru

Hallo,

aber immer noch besser,
als ein neues Haus bezahlen.

Hmmmm… würde da nicht die Haftpflichtversicherung einspringen?

Grüße,
Tinchen

Hallo,

würde da nicht die Haftpflichtversicherung einspringen?

ich weiss nicht, aber Herr I.R. will lieber das Risiko eines Nichtbezahlens ausschließen, denn wenn es zu einem Schaden käme, wäre die Schadenshöhe vermutlich im Bereich von mehreren hunderttausend €: Er befürchtet, dass die Versicherung - so sie theoretisch eintreten müsste - genau nach Gründen sucht, aus der Leistungsverpflichtung rauszukommen.

Gruss

Iru

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