Haftungsquote bei Autounfall?

Hallo,
folgender Sachverhalt:
Autofahrer A fährt auf der Autobahn dahin, wobei er sich in etwa an die Richtgeschwindigkeit hält (ca. 128 km/h anstatt 120).
Vor ihm fährt mit etwa der gleichen Geschwindigkeit Autofahrer B.
Auf der Gegenfahrbahn hat sich offensichtlich ein Unfall zugetragen, jedenfalls steht dort ein Polizeiwagen mit Blaulicht.
Als B dies sieht, bremst er abrupt ab, um rüber gaffen zu können.
Autofahrer A, der gerade mit den Gedanken woanders ist, bemerkt dies recht spät und kann gerade noch einen Zustammenstoß verhindern.

Für den theoretischen, zum Glück nicht eingetretenen Fall, dass A nicht mehr rechtzeitig reagiert + ins Auto des B gefahren wäre, wie lägen denn die Haftungsquoten?
Autofahrer A träfe natürlich Schuld, er hätte besser aufpassen müssen.
(allerdings war A auf einer Strecke unterwegs, die er häufig fährt und die ca. 100 km lang nur monoton geradeaus geht; das ist natürlich keine Entschuldigung, nicht aufzupassen, aber es ist doch etwas nachvollziehbar, dass man irgendwann mit den Gedanken abwandert und ins Tagträumen gerät, oder? Zumal recht wenig Verkehr + gute Sichtverhältnisse vorlagen).
Andererseits ist es doch von B auch höchst fahrlässig, auf einer Autobahn einfach abrupt abzubremsen, um zu einer Unfallstelle rüber zu gaffen, oder? Zumal B nicht nur ein bisschen, sondern wirklich sehr stark runter gebremst hat.

Wie lägen denn in diesem Fall in etwa die Haftungsquoten? Ich gehe mal sicher davon aus, dass beide Autofahrer eine Teilschuld bekommen würden.
70/30 - 50/50 - 30/70 - ganz anders?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße

Hallo,

die Haftungsquote zu betiteln geht hier im Forum nicht, denn dazu sind viel Faktoren ausschlaggebend.

Nur soviel dazu:
Entscheiden die Haftungquote nur die Versicherer, kann dies unterschiedlich ausfallen.
So wäre denkbar
Vers. von A sagt, B ist zu 50% schuld und
Vers. von B sagt, A ist zu 100% schuld.

Somit würde es wohl auf ein Gerichtsurteil hinaus laufen. Entscheidet der Richter, A hat zu 70% und B zu 30% Schuld, dann haben sich die Vers. auch daran zu halten!

Deine Frage wird daher hier nicht klärbar sein!

VG René

Vielen Dank für die Antwort!
Schade, dass man das nicht so pauschal sagen kann, aber irgendwie ist es so ja auch logisch…

LG Lisa

hallo,
ehrlich gesagt möchte ich beiden autofahrern auf der autobahn nicht begegnen. ein tagträumer der nicht auf den verkehr auchtet ist ein potenzielle gefahr für alle verkehrsteilnehmer. ebenso der gaffer, es gibt sicherlich genug unfälle weil durch die beschriebene situation weitere unfälle geschehen. insbesondere auf autobahnen ist das verhalten von beiden verkehrsteilnehmen einfach kriminell.
dann noch über einen versicherungsfall zu spekulieren ist schon fatal.
denkt mal an die menschenleben die gefährdet werden…
mfg
mpu24

Auf der Gegenfahrbahn hat sich offensichtlich ein Unfall
zugetragen, jedenfalls steht dort ein Polizeiwagen mit
Blaulicht.
Als B dies sieht, bremst er abrupt ab, um rüber gaffen zu
können.

Da die Frage ja soweit schon beantwortet ist nur zu dem Detail:

Ein anderer Fahrer B (oder C) könnte auch bremsen, weil er die Gefahr erkennt, die von der anderen Fahrbahn ausgeht: Teile und Gegenstände, die bei dem Unfall herübergeschleudert wurden, Personen, die unter Schock über die Fahrbahn laufen…

Wenn man irgendwo Blaulicht sieht - ausser natürlich im Rückspiegel :wink: - ist vorsorglich abzubremsen grundsätzlich nicht das verkehrteste!

Grüße!

Du weichst der Frage aus…