Ist es sinnvoll, in einen Mietvertrag eine „Ltd“ (eine Limited) als Mieter einzutragen oder sollte man lieber den Gründer (bzw. die Person) eintragen? Was ist sicherer bezüglich der Haftung?
Ist es sinnvoll, in einen Mietvertrag eine „Ltd“ (eine
Limited) als Mieter einzutragen oder sollte man lieber den
Gründer (bzw. die Person) eintragen? Was ist sicherer
bezüglich der Haftung?
Worum geht’s denn?
(auch ohne Gruß)
Hallo.
Bezüglich der Haftung ist es sicherer, sowohl die Ltd. als auch den Geschäftsführer persönlich (als natürliche Person) im Vertrag als Mietvertragspartei zu nennen.