Hallo,
Wir sind ein kleiner Verein der Jugendarbeit im Schwarzwald betreibt.
Dafür wollen wir eine kleine Hütte pachten.
Im Vertrag steht folgende Klausel:
"Im Falle der Inanspruchnahme der Eigentümer durch einen Träger öffentlichen Rechts erhält der Eigentümer einen Regressanspruch gegen den Verein sofern die Inanspruchnahme der Eigentümer auf einem Verschulden (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) des Vereins beruht. "
Was heißt das genau?
Danke im Voraus 
Hallo!
Wenn sich z.B. der Landkreis mit einem Ordnungsgeld/Bußgeld an den Eigentümer wendet, weil etwas auf dem Gelände der Hütte passiert ist, was der Verein zu verantworten hat.
Eigentümer will sich also absichern um solche Forderungen an ihn an den Verein weiterreichen zu können.
MfG
duck313
Es ist ein Mietvertrag, wenn aus diesem Vertrag kein Nutzen erzielt wird.
Damit entsprechen wir dem Mietrecht.
Jeder Schaden, der nicht durch üblicher Abnutzung herbeigeführt wurde muss durch den Verein entschädigt, bzw. zur Nutzung wieder hergerichtet werden.
Sollte das Vereinsvermögen nicht ausreichen, bzw. die Haftpflichtversicherung nicht ausreichende Deckung ausweisen, wird der eingetragene Vereinsvorsitzender in Regress genommen (haftet mit Privatvermögen).
Das heißt das der Verein bei einem Schaden in Anspruch genommen wird egal ob Fahrlässig oder mit Vorsatz.
Also in jedem Fall