Haftungsrecht: Wie sieht das in diesem Fall aus?

Angenommen den Fall, Person X leiht sich den Wagen von Person Y.
Person Y hat den Wagen nur TK versichert und X setzt den Wagen aus Doofheit vor einen Baum.

Hat Person Y zivilrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz?

Ein Nicht-Jurist aus der RS-Versicherung meinte, es läge Geschäftsführung ohne Auftrag vor und es bestünde ein zivilrechtlicher Ersatzanspruch.

Ist ein fingierter Fall.

Und WENN da ein Anspruch besteht:

Warum besteht dann kein Anspruch bei Gefälligkeitsschäden und geliehenen Dingen (bitte mit Paragraphenangabe)??

Bitte nur Antworten von Versicherungsexperten und Juristen und keine Vermutungen.

Danke^^

Hallo,

Angenommen den Fall, Person X leiht sich den Wagen von Person Y.

Zu welchem Zweck?
Kein Witz, das ist wichtig.
Gruß
loderunner (ianal)

Hmm…

darüber hab ich jetzt noch nicht nachgedacht.

Nehmen wir an, damit dieser damit Einkaufen fahren kann, weil sein Auto kaputt ist^^

Hat Person Y zivilrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz?

Selbstverständlich.

Ein Nicht-Jurist aus der RS-Versicherung meinte, es läge
Geschäftsführung ohne Auftrag vor

Nein, aber eine Haftung aus dem Leihvertrag und aus Delikt.

Warum besteht dann kein Anspruch bei Gefälligkeitsschäden und
geliehenen Dingen (bitte mit Paragraphenangabe)??

§ 311 BGB, Vertragsfreiheit. Bei Gefälligkeiten kann das durch konkludente Abrede ausgeschlossen sein. Das ist schon alles.