Angenommen den Fall, Person X leiht sich den Wagen von Person Y.
Person Y hat den Wagen nur TK versichert und X setzt den Wagen aus Doofheit vor einen Baum.
Hat Person Y zivilrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz?
Ein Nicht-Jurist aus der RS-Versicherung meinte, es läge Geschäftsführung ohne Auftrag vor und es bestünde ein zivilrechtlicher Ersatzanspruch.
Ist ein fingierter Fall.
Und WENN da ein Anspruch besteht:
Warum besteht dann kein Anspruch bei Gefälligkeitsschäden und geliehenen Dingen (bitte mit Paragraphenangabe)??
Bitte nur Antworten von Versicherungsexperten und Juristen und keine Vermutungen.