Haftungsrecht

Guten Tag!

Angenommen, jemand unternimmt mit einem Freund auf rein privater Basis z.B. eine Bergtour. Ersterer hat das geplant, organisiert, mit dem Freund alles im Detail durchgesprochen, beide sind sich einig, dass sie es auch machen wollen, beide kennen eventuelle Probleme und Schwierigkeiten, der Freund ist konditionell gut genug, hat mit Ersterem schon diverse Unternehmungen gemacht, ist aber doch nicht ganz so erfahren (z.B. weil er weniger Touren, Wanderungen gemacht hat).
Wenn dem Freund etwas passieren würde, was kann dann auf den Organisator zukommen? Strafrechtlich, zivilrechtlich. Letzteres ist ja wohl die Haftung insbesondere finanziell. Würde eine Privathaftpflicht dafür aufkommen?

Danke und Grüße, Stucki

Hallo Stucki,
geh mal googlen mit dem Suchbegriff „Strafrechtliche Aspekte bei Bergunfällen“ - dort findest Du reichlich Treffer.
Dachsgruß

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