Reicht der Vermerk, Kursteilnahme auf eigene Gefahr, als Haftungsausschluß für einen Trainer bei Sportkursen die er gegen Geld anbietet?
Nein, diese Klausel wäre wegen §§ 305 ff. BGB schlicht unwirksam.
Reicht der Vermerk, Kursteilnahme auf eigene Gefahr, als Haftungsausschluß für einen Trainer bei Sportkursen die er gegen Geld anbietet?
Nein, diese Klausel wäre wegen §§ 305 ff. BGB schlicht unwirksam.