Hallo,
Auf einem privaten Parkplatz, der öffentlich genutzt werden darf und der sich unmittelbar vor einem Gebäude befindet, sind Schneemassen herabgestürzt und haben Autos beschädigt. Wer haftet für den Schaden?
Danke für die Hilfe im Vorraus
Hallo,
Auf einem privaten Parkplatz, der öffentlich genutzt werden darf und der sich unmittelbar vor einem Gebäude befindet, sind Schneemassen herabgestürzt und haben Autos beschädigt. Wer haftet für den Schaden?
Danke für die Hilfe im Vorraus
Hallo!
Wer
haftet für den Schaden?
Grundsätzlich der, dem das Dach gehört.
Hallo !
Das kann nicht stimmen !
Meinem Sohn ist vor ein paar Tagen genau das passiert !
Keine Versicherung ist dazu verpflichtet,den Schaden zu regulieren .
Auch der Hausbesitzer geht nicht in Ersatz !!
Schneegebiet,mit Schnee ist zu rechnen.
Nur,wer Vollkasko hat,bekommt eventuell Schäden ersetzt.
Ich kann das alles aus Erfahrung sagen.
Oder wo finde ich Deine Behauptung bestätigt ?
Gruß
Steffen
Hallo,
der Unterschied liegt im „grundsätzlich“. Wenn der Dachbesitzer alles nötige getan hat (insbesondere Schneefanggitter nach den örtlichen Vorschriften angebracht und gewartet sind) ist er weitgehend aus der Haftung. Das Dach muß niemand räumen, Eiszapfen sind aber regelmäßig abzuschlagen, wenn das möglich ist.
Cu Rene