Hagelschaden am Haus auszahlen lassen?

Hallo zusammen,
kann man einen Hagelschaden am Haus sich auch nach Kostenvoranschlage auszahlen lassen? Ich habe so unterschiedliche Aussagen gelesen. Und jede Versicherung handhabt das wohl unterschiedlich. Bei uns in der Gegend sind ja fast alle Häuser betroffen und einige Nachbarn überlegen, nur das wichtigste sofort reparieren zu lassen und einiges dann später, wenn die Handwerker mehr Zeit haben und man das Geld hat, um dann ein bessere Qualität machen zu lassen, z.B. nicht nur Fassade reparieren, sondern auch noch gute Isolierung drauf, oder nicht nur Ziegel erneuern, sondern auch noch neue Balken und Isolierung. Das Geld hat halt nicht jeder. Dann könnte man sich das Geld auszahlen lassen und wenn der Bausparvertrag rauskommt, etwas besseres draufmachen.
Wo kann man das nachlesen?
Danke

Rufen Sie doch einfach Ihre Versicherung an und klären dies direkt mit der Schadenabteilung. Oder Sie sprechen mit dem Vertreter oder Makler, welcher Ihnen den Vertrag vermittelt hat. Die verdienen damit Geld und beantworten Ihnen auch gern diese Frage :smile:
Viele Grüße
Sven Legler

Hallo,
In der Tat ist es von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Der beste weg ist es immer noch den Vermittler des eigenen Vertrages mit dieser Thematik zu konfrontieren. Dieser soll vermitteln - und ihre wünsche vertreten.

Faire Versicherer zahlen den Schaden aus. Einfach Nachfrage - Vorraussetzung ist, dass der Schaden voll Versichert ist.

Gruß

Unsere Versicherung sagt nein,
die Versicherung des Nachbarn sagt ja.
Deshalb wüsste ich gerne, ob man das Recht auf Auszahlung hat. Es geht ja nur um einen Teil, den wir später machen lassen wollen.
Trotzdem vielen Dank.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Unsere versicherung sagt nein, die Versicherung des Nachbarn ja.
Wir haben aber im Moment nicht das Geld für eine stabilerer Reparatur, das könnten wir erst in 6 Jahren, dann wollten wir isolieren und verbessern lassen.

Hallo,

AGB sind entscheidend aber auch der Mitarbeiter. Sollte er sich querstellen einfach eine höhere ebene ansprechen, sprich Abteilungsleiter.
Die haben das sagen :smile:

Hallo Fröschle,

diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Das tut mir leid.

Viele Grüße
Hajo1965

Nach dem was ich Dir sagen kann, ist es bei den meisten Versicherungen bei kleineren Beträgen möglich.

Sind diese Hagelschaden Kosten jedoch sehr hoch,schickt die Versicherung meistens einen Gutachter.

Danach kannst Du erst bei deiner Versicherung anfragen,ob Sie das Geld auszahlt,
oder ob Sie nur bereit ist die Rechnung zu übernehmen die eine Reparatur von einer Fachfirma enstanden sind.

Also in aller Regel zahlen die Gesellschaften auch nach Gutachten aus, dann wird allerdings, und berechtigterweise, die Umsatzsteuer von der Summe abgezogen. Ich würde mich da auf die Aussage eines Mitarbeiters nicht verlassen ibd noch mal nachstoßen, eventuell mit dem verantwortlichen Abteilungsleiter sprechen. Aber wie gesagt, machen Sie dass über den Vermittler, der kann da evtl. bissl Druck machen. Ich mach dies für meine Kunden auch :smile:

Hallo Fröschle,
natürlich kann man sich den Schaden auszahlen lassen. Allerdings bekommt man dann nur den Nettobetrag ohne MwSt. Sofern im Nachgang doch über einen Handwerker mit Rechnung repariert wird, bekommt man die MwSt. noch dazu erstattet. Man sollte das dem Versicherer aber mitteilen, dass da noch was nachkommt. Außerdem sollen die einen Sachverständigen schicken, wenn der Schaden höher ist. Aber einfach mit der Schadensabteilung reden, jede seriöse Versicherung gibt dem Kunden diese Möglichkeiten.

Gleiches gilt für KFZ.

Gruß Eva

Hallo , das kannst Du machen , Du bekommst aber höchstens den Netto-Betrag lt Gutachten , evt ca 15 % weniger. Das Du nur netto bekommst , ist gesetzlich so geregelt und bei allen Zahlungen so, weil die MwSt ja nicht nachgewiesen ist.
Guck mal in die Versicherungsbedingungen, die du bei Abschluss des Vertrags erhalten hast . Wenn Du den Vertrag bei einem Vertreter oder Makler geschlossen hast , kann er dir die Bedingungen ( das ist das Kleingedruckte ) besorgen, falls Du sie nicht mehr hast , wenn Du bei einer Direktversicherung bist , kannst Du dort direkt nachfragen. Nicht jeder KVA ist immer in Ordnung, bei Abrechnung nach KVA werden z. B üblicherweise durchschnittliche Lohnkosten ) nicht die des teuersten Betriebs weit und breit ) erstattet .Schick Fotos mit , damit der Sachbearbeiter die Höhe prüfen kann. Ab einer bestimmten Summe kommt auch von der Versicherung jemand gucken. ( Bei 5000 Euro eher als bei 200 :smile: )
So, ich hoffe jetzt weisst Du Bescheid.
Gruß Glitzerauge

Hallo Glitzerauge,
danke, du hast mir sehr geholfen.
Fröschle

Das kannst den zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen entnehmen. Zudem kannst Du auch bei deiner/m Versicherung/svertreter nachfragen und es dir erklären lassen.

I.d.R ist eine Akontozahlung nach Kostenvoranschlag (bzw. Gutachten) möglich (Ausnahme z.B Wiederaufbauklausel bei Totalschaden). Mehr noch; die Gesellschaft ist sogar verpflichtet eine angemesse Vorauszahlungen nach einen Monat zu leisten (es sei denn es gibt Hinderungsgründe; wie z.B Aufklärungsverschleppung durch VN).

Alllerdings kann es sein, dass die MwSt erst nach Reperatur (d.h bei Vorlage der Rechnung) erstattet wird.
M.E. ist aber auch diese vorab zu erstatten (kann aber in den Bedingungen abgedungen sein.

Es kann aber u.U sogar sein, dass du über sogannte Kostenklauseln mehr erstattest bekommst (als die reinen Schadenbeseitigungskosten).
Z.B wenn der Gesetzgeber bei Reperatur erheblicher Schäden Auflagen (z.B Wärmedämmung) macht.

Dies ist aber per Ferndiagnose schwer möglich vollumständlich zu beantworten.

Solltest Du mit der Entscheidung (Ablehnung) deiner Versicherung unzufrieden sein, könntest Du dies auch kostenfrei vom Ombudsman (sofer deine Gesellschaft Mitglied ist) überprüfen lassen.

Dann stände dir immer noch der Gang zum Anwalt offen.

Hoffe ich konnte helfen.
MfG

Hallo,
Klar kann man sich einen Schaden nach Kostenvoranschlag abrechnen. Allerdings behält die Versicherung die Mehrwertsteuer ein und würde diese auszahlen wenn die Rechnung eingereicht wird. Es sein denn, es handelt sich um eine Firma, die Vorsteuerabzugsfähig ist. Zuvor sollte man mit der Versicherung abklären viellange die eine Frist einräumen, denn das ist bei Versicherungen unterschiedlich. Wenn zusätzliche Arbeiten wie eine Isolierung ausgeführt werden sollen muss die Rechnung klar getrennt werden, denn die Wiederherstellung wird bezahlt aber nicht die Renovierung. Daher hier aufpassen.
Ein Bausparvertrag kann nach Zuteilung beliehen werden. Hier noch einmal bitte auf die Fristen achten.
Ich hoffe ich konnte helfen.
LG Anette Hessmann

Guten Morgen,
vielen Dank.
Fröschle

Guten Morgen Anette Hessmann,
ja vielen Dank.
LG Fröschle

Da kann ich leider nicht weiter helfen.

Hallo Fröschle,

wie Du geschrieben hast, handhabt dies jede Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Hier solltest Du dich direkt an deine Versicherung wenden. In den Vertragsbedingungen kannst du ebenfalls nachsehen, ob Details zum Thema Leistung vermerkt sind. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, ohne Deine genauen Vereinbarungen zum Vertrag zu kennen.

Am schnellstens bekommst Du eine Antwort bei einem telefonischen Kontakt mit Deiner Versicherungsgesellschaft.

Hallo, du kannst dir in jedem Fall das Geld auszahlen lassen, allerdings wird die Steuer (19%) abgezogen, es ist also schlauer das direkt von Einer Firma machen zu lassen. LG

Hallo,
meines Erachtens kannst du den Schaden am Haus, genauso wie ein Schaden am PKW, nach Kostenvoranschlag abrechnen, allerdings OHNE MW-Steuer.
Frag bei der Versicherung aber nach, ob sie einen Gutachter schicken, oder ob du selbst zu einem vereidigten Gutachter gehen kannst.

Gruß Bernst