Nach einen Hagelschaden an unserem Haus hat ein Gutachter den Schaden aufgenommen, und das auswechseln der Fenster auf der Westseite zugestimmt.
Nun geht es um die grundsätzliche Frage was darf die Versicherung vom Kostenvoranschlag alles abziehen, wenn der Schaden zu 100% übernommen würden, falls die Fenster auf der Westseite komplett ersetzt worden wären, wir aber die Fenster selber abschleifen und streichen wollen und mit den Makel der evt Funktionseinschränkung und der bis zu 5 mm tiefen Holzeinkerbungen und Wertminderung leben könnten.
Wir haben die WGV mit Komfortschutz und gleitenden Neuwert.Das Alter vom Haus ist 16 Jahre.
Das die MwSt abgezogen wird ist uns klar, die offenen Punkte sind pauschal den angesetzten Arbeitslohn im Kostenvoranschlag und darüber hinaus eine irgendwie berechneten Zeitwert der in unserem Bsp bei ca 65% liegen würde.
Ich bedanke mich im vorraus für Antworten.
MfG
Schubidu