Hagelschaden am Haus

Nach einen Hagelschaden an unserem Haus hat ein Gutachter den Schaden aufgenommen, und das auswechseln der Fenster auf der Westseite zugestimmt.
Nun geht es um die grundsätzliche Frage was darf die Versicherung vom Kostenvoranschlag alles abziehen, wenn der Schaden zu 100% übernommen würden, falls die Fenster auf der Westseite komplett ersetzt worden wären, wir aber die Fenster selber abschleifen und streichen wollen und mit den Makel der evt Funktionseinschränkung und der bis zu 5 mm tiefen Holzeinkerbungen und Wertminderung leben könnten.
Wir haben die WGV mit Komfortschutz und gleitenden Neuwert.Das Alter vom Haus ist 16 Jahre.
Das die MwSt abgezogen wird ist uns klar, die offenen Punkte sind pauschal den angesetzten Arbeitslohn im Kostenvoranschlag und darüber hinaus eine irgendwie berechneten Zeitwert der in unserem Bsp bei ca 65% liegen würde.

Ich bedanke mich im vorraus für Antworten.

MfG
Schubidu

normal ist eine wohngebäudeversicherung eine neuwertversicherung, also keine abzüge, aber ich kenne die wgv-bedingungen nicht

Hallo Schubidu,
alles was die Versicherung darf oder auch nicht steht in uerer Police, die ich nicht kenne. Es gab da Grundsätzlich bei jeder Gesellschaft einige Unterschiede die man erst im Schadenfall zu spüren bekommt wie gut die Versicherung ist oder nicht. Ich würde das so machen . das man sich einen Kosten Voranschlag besorgt von einer Firma und dann Pauschal ebrechnet, das lohnt sich dann besser für das selber machen. Wenn man das dann selbst Repariert und mit der Versicherung abrechnet finden die meistens noch andere Abzugsfähoge Dinge. Wenn man im Internet Googelt ud sich die AGB genaus betrachtet aus welchem HJahr die stammen kann man mehr ableiten.Ween eine Firma Repariert müssen die auch die Mwst. bezahlen. Gleitender Neuwert ist immer gut, da werden dann im Schadenfall eigentlich alles bezahlt. Wenn die nach der Schadenregulierung die Versicherung ändern wollen bitte aufpassen, das nennt man Sanierung im Versicherungsgebrauch

LG Lossi

Hallo,

wie Du schon richtig geschrieben hast, wird natürlich die Umsatzsteuer, welche ja nicht anfällt, in Abzug gebracht.

Sofern Ihr nicht beabsichtigt den Schaden zu reparieren, wird in der Regel auch nicht der Neuwert erstattet, sondern maximal der Zeitwert der Fenster (sofern eine Reparatur nicht billiger wäre).

Wer die Reparaturen letztendlich durchführt oder auch nicht ist der Versicherung egal. Wenn der Sachverständige der Meinung ist eine Anzahl X an Arbeitsstunden wäre gerechtfertigt, dann wird diese Summe normalerweise auch erstattet.

Eine 100%ige Aussage ist aus der Ferne jedoch schwierig, da es auch auf die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen ankommt.

Gruß
Knipser

Leider kann ich Ihnen das so nicht beantworten.
Sie sollten sich da unbedingt mit Ihrer Versicherung beraten, damit Sie nicht bei einem zukünftig mal auftretenden Schaden Probleme mit Ihrem VBersicherungsschutz bekommen.

MFG
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo Schubidu1921,
die Frage kann ich leider nicht beantworten, empfehle jedoch sich direkt telefonisch mit der Versicherung in Verbindung zu setzen und die Frage dort zu stellen. Wenn Sie mit deren Antwort nicht zufrieden sind, wäre es die Möglichkeit diese hier nochmal im Bereich der Rechtsanwälte zu posten.

Im Regelfall werden alle fiktiven Kosten abgezogen.
Also natürlich auch den Arbeitslohn.
Zeitwert sollte hier nicht berechnet werden.

Hallo Schubidu,
bei Gebäudeschäden ist es üblich, dass es Geld gegen Rechnung gibt. Ich würde Dir nicht empfehlen, dass so zu machen wie Du das planst. Denn beim nächsten Hagelschaden an gleicher Stelle hast Du u.U. richtige Probleme nachzuweisen, was der alte und was der neue Schaden ist. Wenn es ordnungsge, vom Handwerker repariert wurde, hast Du keine Probleme…und die Einsparung die Du jetzt hast, kann Dir nicht unkalkulierbar beim nächsten Schaden auf die Füße fallen.
WB

sorry ich lag im krankenhaus und kann jetzt erst antworten

ich bitte sie ihren fall dem user „keki“ vorzutragen er ist versicherkaufskaufmann und verfuegt ueber ein breites wissen

frdl. gruesse

Hallo,
da muss ich passen. Da habe ich selber keine Ahnung.
Grdstzl. wäre ich der Meinung das die nichts abziehen dürfen. Es kann doch Dir überlassen werden wie der Schaden reguliert wird.
Sofern Du die Arbeiten fachmännisch ausführst …
Gruß
Heiko