Hallo allerseits,
folgende fiktive Sachlage:
Ein KFZ stand im Freien, es hat heftig gehagelt.
Der Halter meldet bei seiner KFZ-Versicherung (Teilkasko) einen Hagelschaden.
Der Halter fährt mit dem KFZ zum vereinbarten Sammelbegutachtungstermin der Versicherung.
Der Gutachter der Versicherung errechnet Reparaturkosten in Höhe von 3.012 Euro inkl. Mwst. Die kalkulierten Reparaturkosten umfassen das Ausdellen der Hagelschäden sowie die Lackierung von Motorhaube, einem Dachholm und einer Tür.
Der Gutachter der Versicherung errechnet einen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs in Höhe von 2.700 Euro und einen Restwert von 1.100 Euro (im jetzigen Zustand, weil der Wagen ja einen Hagelschaden hat).
Bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro errechnet der Gutachter eine von der Versicherung an den Halter zu zahlende Entschädigung in Höhe von 1450 Euro:
2.700 (Wiederbeschaffungswert)
- 1.100 (Restwert)
- 150 (Selbstbeteiligung)
Der Gutachter erklärt dem Halter, dass er den Restwert etwas niedriger angesetzt hat, weil sich dadurch die zu zahlende Entschädigung erhöht.
So weit, so gut.
Hat der Halter nun die Möglichkeit, noch ein weiteres Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen anfertigen zu lassen? Würde dabei die Chance bestehen, dass die Reparaturkosten höher angesetzt werden? Oder kalkulieren die Gutachter der Versicherungen im Allgemeinen ähnlich wie unabhängige Gutachter?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten von Leuten, die sich mit der Materie auskennen. Ich bin auf dem Gebiet absoluter Laie, aber sehr interessiert an dem Themengebiet.