Hagelschaden an Eigentum in Mietwohnung

Hallo Foris,

gestern war bei uns ein fürchterliches Unwetter, begleitet von tischtennisballgroßen Hagelkörnern.

Ich wohne zur Miete und auf meinem Balkon sind einige meiner eigenen Dinge kaputtgegangen, da ich diese nicht rechtzeitig bzw. gar nicht in Sicherheit bringen konnte (Blumentöpfe, Pflanzen, Katzenschutznetz etc.).

Ich habe eine Hausratversicherung. Wäre diese dafür zuständig oder wäre das die Gebäudeversicherung meines Vermieters?

Liebe Foris,

eine Gebäder versicherung bezahlt im Regelfall alles außerhalb der Tapete Ihrer Wohnung. Für die Ihnen entstandenen Schäden kommt die Hausratversicherung auf evl die Außenversicheung der Hausratversicherung.

viele Grüße aus Thüringen, Andreas

Die Gebäudeversicherung scheidet hier ganz aus, weil es sich nicht um mit dem Gebäude fest verankerte, zum Gebäude gehörende Teile handelt.
Melde das Deiner Hausratversicherung.
Hier sind Sturmschäden versichert.
Viele Grüße
Julius Jordan

Hallo
die Hausratversichwerung sollte zuerst angesprochen werden und ein Hagelsturmschaden gemeldet werden,je nach Tarifgeneration könnte hier Schutz vorhanden sein
vg

Hallo,

ja, das zahlt die eigene Hausratversicherung. Der Vermieter nur, wenn er es zu verantworten hat - was bei Regen sicher nicht der Fall ist.

Allerdings bedarf es für diesen Fall verbesserter Bedingungen, nämlich Einschluss eines sog. Elementarschadens. Wenn es mit enthalten ist, dann eine Schadensmeldung schicken. Wenn nicht, dann mal den Makler oder Vertreter fragen, warum er darauf nciht hingewiesen hat.

Gruss
Norman

Hallo liebes Hagelopfer,
die Gebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude auf. Deine Hausratversicherung deckt im Regelfall Schäden an Deinen Sachen auf dem Balkon!
Viel Erfolg

Mfg Febud

Hallo Foris,
gestern war bei uns ein fürchterliches Unwetter, begleitet von:tischtennisballgroßen Hagelkörnern.
Ich wohne zur Miete und auf meinem Balkon sind einige meiner:eigenen Dinge kaputtgegangen, da ich diese nicht rechtzeitig
bzw. gar nicht in Sicherheit bringen konnte (Blumentöpfe,
Pflanzen, Katzenschutznetz etc.).

Ich habe eine Hausratversicherung. Wäre diese dafür zuständig
oder wäre das die Gebäudeversicherung meines Vermieters?

Hallo,

die Gebäudeversicherung ist die falsche Adresse, es sei denn es ginge um etwas, das fest mit dem Gebäude verbunden ist, oder ein Grundstücksbestandteil ist (wie ein Zaun).
In der Hausratversicherung sind Sturm / Hagel typischerweise nur innerhalb geschlossener Räume versichert. Es gibt aber inzwischen einige Tarife, bei denen unter ‚Versicherungsort‘ in den Versicherungsbedingungen auch ausdrücklich Balkone oder auch Terrassen als mitversichert gelten.
Demnach einmal in die Bedinungen der Hausratversicherung unter ‚Versicherungsort‘ gucken.

Mit freundlichen Grüßen aus Osnabrück

Matthias Helberg

hallo,

zuständig für deine sachen ist deine hausrat. es sind ja keine gebäudebestandteile beschädigt worden.
Hagel ist in der Hausratvericherung ein Bestandteil von Sturm. Gegenständen sind gegen Sturm (somit auch Hagel) i.d.R. nur in Gebäude versichert, nicht ausserhalb. Schlussfolgerung: zuerst muss an sich der sturm eine gebäudeöffnung schaffen, damit anschließend der sturm den hausrat in der wohnung beschädigen kann.

aber…

es gibt auslegungen, da gehört der balkon zur wohnflächenberechnung und somit zur wohnung. somit könnte - musst du prüfen/prüfen lassen evtl. versicherungsschutz bestehen.

Ich empfehle den schaden zu melden und abzuwarten. wenn einen nein rauskommt kannst du immernoch argumentieren, dass der balkon lt. mietvertrag ja zur wohnung gehört.

gruss
marago

Hallo …, Die Gebäudeversicherung deckt Schäden AM Gebäude ab. Deine Hausratversicherung deckt Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Einbruchsdiebstahl inkl. Vandalismus, Raub und Schäden durch Sturm ab. Zusätzlich einschliessen kann man Glasbruch, Fahrraddiebstahl. Als Zusatzpolice gibt es die Elektro u. Gasgeräteversicherung.
Elementarschäden (also auch Hagel bzw. unter anderem auch Hochwasser gibt es bei der Gebäudeversicherung. Hagel auch bei der Kaskoversicherung im KFZ-Bereich.
Dein Schaden, wird wohl auch DEIN schaden bleiben.
Im übrigen, frage doch mal bei Deinen Betreuer bzw. Makler Deiner Hausratversicherung nach.
Gruss Egon

Wenn Sie das Gebäude rumdrehen würden: alles was dann rausfällt = Hausrat, alles andere = Wohngebäude.
In Ihrem Fall ist die Hausratversicherung zuständig.

Betroffener Hausrat --> Hausratversicherung
Gebäudebestandteile (z.B. fest installiertes Katzennetz im Eigentum des Vermieters --> Gebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters ist nur für die fest mit Haus ein/angebauten Teile zuständig. Bitte melden Sie den Schaden der Hausratversicherung

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Ich denke, Herr Helberg hat die richtigen Hinweise gegeben:
Hausrat: ja.
Versicherte Gefahr: Hagel ist gem. Musterbedingungen GDV (2010) als Naturgefahr versichert.
Versicherungsort: Balkone sind gem. Musterbedingungen GDV (2010) versicherte Orte.

Ob und inwieweit Deine Versicherungsbedingungen von den Musterbedingungen GDV abweichen, musst Du prüfen.

Hallo, vielen Dank an alle, die mir geantwortet haben.
Habs heute meiner Hausrat mitgeteilt, jetzt muss ich nur noch warten, ob sie den Schaden übernehmen.
Habt mir sehr geholfen :smile:

Gruß Gizmo

Hallo,

wenn dann die Hausrat-Versicherung, wenn solche Schäden dort mitversichert sind.

Gruss Mario

hallo,
sehe bitte deine versicherungspolice nach, wie du dich versichert hast. alles was nicht zum gebäude gehört oder damit fest verankert ist gehört zur hausratversicherung.

Wenn Sie Ihre Wohnung umdrehen, ist alles, was herausfällt, Hausrat. Alles was nicht herausfällt gehört zum Gebäute. Wenn die beschädigten Sachen Hausrat sind, dann ist Ihre Hausratversicherung zuständig.