Hallo Zusammen,
ich habe eine generelle Frage für die Instantsetzung von Hagelschäden an einer Mietwohnung.
Gehen wir davon aus das es diesen Schaden gibt und hierfür auch ein Unternehmen beauftragt wurde welches diesen repariert. Dieser Auftrag jedoch nun 3 Monate andauert aufgrund hohem Arbeitsaufwand. Es gibt 3 beschädigte Fenster eines davon hat einen kompletten Durschlag welcher nur notdürftig mit einer LUMA abgedichtet wurde.
Der Einbau des Fensters macht Probleme da eine Versicherung nur das Fenster und nicht das „Innenfutter“ bezahlen möchte. Hier gibt es keine Lösung und die zwischengeschaltene Mietverwaltung kann den Auftrag zur Reparatur nicht geben.
Welche Rechte hätte hier der Mieter, kann man die Miete mindern?
Die Dienstleistung besteht ja und die neuen Fenster sind auch bei der Firma vorhanden, der Einbau ist also nur in abhängigkeit der Bezahlung ob Vermieter oder Versicherung.
Was kann man in solch einem Fall tun?
Hat man sofern das Fenster eingebaut wird auch das Recht das die Hausverwaltung einen Kollegen vor Ort zur Verfügung stellt, falls man selbst aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein kann?
Ich hoffe es kann jemand die Frage beantworten, danke vorab.
Thomaska