Hagelschaden an Fenstern

Hallo Zusammen,

ich habe eine generelle Frage für die Instantsetzung von Hagelschäden an einer Mietwohnung.

Gehen wir davon aus das es diesen Schaden gibt und hierfür auch ein Unternehmen beauftragt wurde welches diesen repariert. Dieser Auftrag jedoch nun 3 Monate andauert aufgrund hohem Arbeitsaufwand. Es gibt 3 beschädigte Fenster eines davon hat einen kompletten Durschlag welcher nur notdürftig mit einer LUMA abgedichtet wurde.

Der Einbau des Fensters macht Probleme da eine Versicherung nur das Fenster und nicht das „Innenfutter“ bezahlen möchte. Hier gibt es keine Lösung und die zwischengeschaltene Mietverwaltung kann den Auftrag zur Reparatur nicht geben.

Welche Rechte hätte hier der Mieter, kann man die Miete mindern?
Die Dienstleistung besteht ja und die neuen Fenster sind auch bei der Firma vorhanden, der Einbau ist also nur in abhängigkeit der Bezahlung ob Vermieter oder Versicherung.

Was kann man in solch einem Fall tun?
Hat man sofern das Fenster eingebaut wird auch das Recht das die Hausverwaltung einen Kollegen vor Ort zur Verfügung stellt, falls man selbst aus beruflichen Gründen nicht anwesend sein kann?

Ich hoffe es kann jemand die Frage beantworten, danke vorab.

Thomaska

Solche speziellen Fragen nach einer Mietminderung sollte man dem örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht stellen. Ein Forum kann nur auf sogenannte Mietminderungstabellen hinweisen, die es im Internet zu finden gibt.

Eine belastbare Aussage ist einem Forum aus verschiedenen Gründen nicht erlaubt.

Hallo!

was hat Mieter mit Streitereien zw. Versicherung und Hausverwaltung zu tun ?

Nichts,oder?

Der hat Wohnung mit intakten und dichten Fenstern gemietet, das ist nach Schaden nicht mehr der Fall. Notabdichtung.Lichtminderung,überhaupt optische Beeinträchtigung.

Also besteht grundsätzlich Anspruch auf Minderung ab Schadenstag. Höhe ist eine Sache für sich, da muss man sich beraten lassen. Ansprüche gegen den eigenen Vermieter natürlich.
Ob der sich über Verwaltung Regress holen kann, ist dessen Sache.

Wie man es organisiert, das zum Zeitpunkt des Fenstertausches jemand anwesend ist, das muss Mieter schon selbst übernehmen. Sicherlich kann man Schlüssel der Verwaltung geben oder besser einen Nachbarn damit beauftragen, Handwerker reinzulassen und vielleicht auch mal nach dem Rechten zu schauen, was die da so treiben.

mfG
duck313

Hallo,

Der Einbau des Fensters macht Probleme da eine Versicherung
nur das Fenster und nicht das „Innenfutter“ bezahlen möchte.

Was versteht Du denn unter Innenfutter ?
Wenn eine Glasversicherung oder eine Wohngebäude-Sturm/Hagelversicherung vorliegt
wird der durch den Hagel entstandende Schaden bezahlt.

Wenn Holzteile des Fensterrahmens allerdings schon beschädigt waren,
ist dies nicht von der Versicherung zu zahlen.

Hier gibt es keine Lösung und die zwischengeschaltene
Mietverwaltung kann den Auftrag zur Reparatur nicht geben.

Dann sollte dies der Hausbesitzer schnellstens erledigen.

Welche Rechte hätte hier der Mieter, kann man die Miete
mindern?
Die Dienstleistung besteht ja und die neuen Fenster sind auch
bei der Firma vorhanden, der Einbau ist also nur in
abhängigkeit der Bezahlung ob Vermieter oder Versicherung.

Verstehe das Problem nicht.
Der Vermieter muss auf jeden Fall den Auftrag erteilen,
dies macht keine Versicherung.

Was kann man in solch einem Fall tun?
Hat man sofern das Fenster eingebaut wird auch das Recht das
die Hausverwaltung einen Kollegen vor Ort zur Verfügung
stellt, falls man selbst aus beruflichen Gründen nicht
anwesend sein kann?

Dann kann man ja auch eine anderes Familienmitglied oder einen Bekannten um Hilfe bitten.

Gruß Merger

Moin,
generell!  Für Hagelschäden bist NICHT Du sondern der Vermieter ist dafür zuständig. Der Vermieter muß den Schaden beheben.

Wenn Du nicht anwesend sein kannst  gebe den Schlüssel an den Handwerker oder mache einen passenden Termin.

Mietminderung nur nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung an den Vermieter den Schaden zu beheben, im Abstand von einem Monat.

Gruß  connection

Falsch!

Mietminderung nur nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung
an den Vermieter den Schaden zu beheben, im Abstand von einem
Monat.

Unsinn.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Finger still halten!

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Hallo! Fals Sie nicht anwesend sein können, kann doch der Vermieter oder der Hausmeister die Türe öffnen. Sie müssen das halt der Verwaltung mitteilen. Wenn des Fenster so beschädigt ist, dass es nicht mehr nutzbar ist oder nicht mehr abdichtet, haben Sie das Recht die Miete zu mindern. Wieviel das sein soll kann ich nicht schätzen. Wenn der Wind pfeift in der Kalten Jahreszeit könnten Sie komplett die Miete verweigern. Aber wegen einem Klebestreifen würde ich als Vermieter so eine Mietminderung gar nicht akzeptieren. Schönen Tag noch.