Hagelschaden bei Vorführwagen nach verbindlicher Bestellung

Hallo, ich habe vor 2 Wochen eine verbindliche Bestellung für einen neuen Pkw unterschrieben. Es handelt sich dabei um einen Vorführwagen, Erstzulassung 28.02.13, 80 km. Als unverbindlicher Liefertermin wurde mir der 15.08. genannt. Außer der Bestellung habe ich bis heute nichts weiter unterschrieben.

Nun gab es am Sonntag ein schlimmes Unwetter mit golfballgroßem Hagel beim Händler. Mein Wagen stand draußen, deswegen bin ich gestern vorbei gegangen und siehe da, einige Dutzend Beulen auf Dach und Motorhaube. Der Verkäufer versicherte mir, der Wagen werde wie neu gemacht – Teile ausgetauscht, lackiert, etc. Auf meine Frage, ob wir dann noch mal über den Preis reden könnte, da der Schaden m.E.n. eine Wertminderung darstellt und “wie neu” eben nicht gleich “neu” ist, antwortete er sehr schnell und knapp mit “Nein, da kann ich nix mehr machen”! Er würde aber seine Chefin fragen, ob sie evtl. eine Tankfüllung springen lässt.

Grundsätzlich habe ich kein Problem damit, einen Wagen mit derartiger Beschädigung zu fahren, sofern diese fachmännisch repariert wurde, aber dass er einen Preisnachlass kategorisch ablehnte, regte mich doch ziemlich auf. Da kann ich auch einen ganz neuen Wagen bestellen und krieg dem zum selben Preis, dafür aber ohne Schaden.

Ich wollte erst die AGBs zur Hilfe ziehen, aber genau die beiden Seiten wo die drauf stehen, fehlen auf meiner Kopie der Bestellung…

Was habe ich nun für Möglichkeiten? Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf einen Preisnachlass, ggfs. auch mit Einsicht in das Gutachten, was sicherlich für deren Versicherung erstellt werden muss? Ich gehe davon aus, dass ich auch vom Vertrag zurücktreten kann, da mir der Händler den Wagen eben nicht mehr wie bestellt liefern kann?

Danke im Voraus!

Da bin ich überfragt.

Ich würde vom Vertrag zurücktreten, da der Wagen ja jetzt „Vorschäden“ hat und nicht mehr in deselben Zustand ist wie bei Vertragsabschluss. Wenn Sie den Wagen verkaufen wollen, müssen Sie die Vorschäden ja auch angeben und erhalten einen geringeren Verkaufspreis. Gleichzeitig würde ich ein paar Fotos machen und mich mit einem „Beulen-Doktor“ unterhalten wie er eine Reparatur machen würde? Dann kann man abwägen, kaufen oder nicht kaufen.

Leider kann man da in der regel nichts machen, aber ein hagelschaden der fachgerecht instand gesetzt wurde stellt wert minderung da.
Du solltrst aber falls irgend wascnicht passt oder lackbeschädigung auftreten zb von der dachrelig sofort reklamieren

MfG Henrik

Mein lieber Arahakan:

Diese Angelegenheit ist doch ziemlich leicht zu erledigen. Der erste Spruch heisst: „Der Kunde hat immer Recht“ Und der zweite: „Die Sachen kosten nur was jemand für sie zu bezahlen bereit ist, und kein Zent mehr“

So gesehen, sieht Dein Problem so aus: Der Wagen wurde Dir für X € angeboten, mit dem Hinweis dass es ein Vorführwagen mit ca. 80 Km ist , aber nicht ein Karroseriebeschädigter.

Wenn nach dem Sturm der Wagen nicht mehr derselbe ist, muss sich der Verkäufer gefasst machen dass er sein Preisanspruch ändern muss, auch so wenn der Wagen so gut repariert wird das der Karroserieschaden nicht mehr sichtbar ist.

Wenn eine zusätzliche Preiserniederung Dir nicht angeboten oder genehmig wird, such Dir einen anderen Wagen und Schluss.

Besten Gruss aus Chile

Rolf Kümmerlin